Munition im Meer – Gesetzliche Regelungen und ausreichende Finanzmittel für Gefahrenberseitigung sind gefordert

Gemeinsame Pressemitteilung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und der IHK Nord e.V.
(PM 34-2023, 10.08.2023) Das Thema Munition im Meer beschäftigt Wirtschaft und Forschung seit Langem. In der deutschen Nord- und Ostsee liegen rund 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munition, wie Granaten, Sprengbomben, Torpedoköpfe, Minen und Artilleriegeschosse. Neben der möglichen Explosionsgefahr schaffen vor allem die Inhaltsstoffe der Munition große Probleme, die mit der Zeit zu Gefahren an Land und auf See führen.
Dank aktueller Forschungsergebnisse und der Entwicklung neuer Technologien findet ein Wandel der Haltung statt, das Problem auf dem Grund der Meere zu belassen. Der Norden muss die notwendigen Schritte zum Schutz von Schifffahrt, Offshore-Aktivitäten, Tourismus sowie des Lebensraums Meer und der maritimen Ressourcen aktiv angehen.
Gegenwärtig darf Munition im Meer nur im Rahmen von Vorhaben oder bei Gefahr im Verzug geborgen werden. Die Flächenberäumung ist in den Verordnungen der Länder verboten.
„Die Bund-Länder-Kommission hat dieses Thema auf der Agenda und die Länder um Anpassung ihrer Verordnungen gebeten. Dies muss rasch umgesetzt werden, um die Bergung nicht weiter zu verzögern,“ so Klaus-Jürgen Strupp, Vorsitzender der IHK Nord. „Von einem zügigen Handeln kann die maritime Wirtschaft im Norden profitieren und neue Geschäftsfelder erschließen. Dazu muss die Politik aber die notwendigen Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen schaffen, damit die Unternehmen Lösungen entwickeln und einsetzen können, um den Meeresboden von Munitionsaltlasten zu befreien,“ so Strupp.
Die fünf drängendsten Aktivitätenfelder aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft sind dabei das Monitoring der Munition sowie der Bergungseinsätze, die Entwicklung von Software und KI-Anwendungen für die Problematik, die Entwicklung von geeigneter Sensortechnik, die Entwicklung und der Bau geeigneter autonomer Unterwasserfahrzeuge (AUVs) und Spezialschiffe sowie die Entwicklung und der Betrieb einer thermischen Verwertungsanlage für geborgene Munition.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat für die Jahre 2023-2027 insgesamt 102 Millionen Euro für die Beseitigung der Munitionsaltlasten eingestellt. Damit können erste Projekte zur Bergung sowie Entwicklung einer Plattform zur Zerlegung und Verbrennung beauftragt werden. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat geplant, im Verlauf von 2023 die Ausschreibung zu starten und bis Ende 2023 den Auftrag zu vergeben.
„Die finanzielle Zusage ist ein erster wichtiger Schritt,“ stellte der IHK Nord-Vorsitzende fest. „Die Vergabe der Mittel muss allerdings zügig erfolgen, damit es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt. Außerdem bedarf es einer Verstetigung der Finanzierung über das Jahr 2027 hinaus. Außenministerin Annalena Baerbock hat sich beim diesjährigen Treffen des Ostseerates klar zur Munitionsräumung bekannt, wir erwarten dem folgend auch entsprechende finanzielle Zusagen.“
Weitere Informationen finden Sie auf der IHK Nord-Website unter: www.ihk-nord.de
Rückfragen bitte an: Anna-Louise Schröder, IHK Nord e.V., T 0049 (0)40 36138 657, schroeder@ihk-nord.de