Handelskammer leitet Klage im Rahmen eines Normenkontrollantrages zur Ausbildungsabgabe ein / Verfassungsrechtliche Bedenken sind aus Sicht der Kammer unverändert aktuell
(PM 15-2023, 24.03.2023) Nachdem gestern in der Bremischen Bürgerschaft in zweiter Lesung das Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsabgabe beschlossen wurde, wird die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und möglicherweise auch weitere Kammern rechtliche Schritte gehen und den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren einleiten. Die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die das Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität) schon dem Gesetzesentwurf attestiert hatte, bleiben nach seiner Auffassung auch bei dem modifizierten und jetzt von der Bürgerschaft verabschiedeten Gesetz bestehen. Die Handelskammer hatte in ihren Gremien entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte das Gesetz trotz der geäußerten gutachterlichen Bedenken und des massiven Protestes von mehr als 30 Kammern und Verbänden verabschiedet werden.
Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht sagt zur Verabschiedung des Gesetzes: „Die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven steht weiterhin geschlossen in ihrer Ablehnung gegen den Ausbildungsfonds. Gegen jede Vernunft hat die Bürgerschaft den Ausbildungsfonds gestern beschlossen und missachtet die gutachterlich bestätigten verfassungsrechtlichen Bedenken und den massiven Protest der Wirtschaft. Der Fonds wird die Arbeitskosten in unserem Bundesland erhöhen, den Standort schwächen und nicht zur Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt beitragen. Aus diesem Grund werden wir, gegebenenfalls mit weiteren Partnern, eine Klage im Rahmen eines Normenkontrollantrages beim Staatsgerichtshof einreichen, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes mit der Bremer Landesverfassung überprüfen zu lassen.“
Professor Christian Waldhoff hatte in seinem von der Handelskammer Bremen gemeinsam mit der IHK Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten zum Gesetzesentwurf im März bereits erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das Gesetz wurde zwischen der ersten und zweiten Lesung in der Bremischen Bürgerschaft durch einen Änderungsantrag noch modifiziert. Erhebliche verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben aber nach der verfassungsrechtlichen Einschätzung des Gutachters bestehen.
Die Änderungen, so der Verfassungsrechtler, enthalten Verbesserungen. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Probleme der fehlenden Finanzierungsverantwortung, der fehlenden gruppennützigen Verwendung, einer unbestimmten Abgabenhöhe und der Unverhältnismäßigkeit weise die jetzt beschlossene Gesetzesfassung im Vergleich zum Entwurf aus der ersten Lesung aber keine Änderungen oder Verbesserungen auf. Hier bestehen aus Sicht von Prof. Christian Waldhoff die verfassungsrechtlichen Bedenken unvermindert fort.
Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht betont: „Wir sind fest davon überzeugt, dass der Ausbildungsfonds nicht dazu geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Die Unternehmen haben schon lange erkannt, dass sie ihre Fachkräfte selbst ausbilden müssen und tun dies bereits in vorbildlicher Weise. Sie sind auch dazu bereit, jungen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, vielfältige Unterstützung zu geben.“ Trotzdem fänden sie häufig keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber: „Ein Ausbildungsfonds“, so der Präses, „wird daran nichts grundsätzlich ändern, vor allem vor dem Hintergrund, dass es die angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Lage am Ausbildungsmarkt schon lange gibt.“