Handelskammer mahnt beim 3 Milliarden-Paket enge Abstimmung mit dem Bund an / Neuverschuldung birgt Risiken für Bremens zukünftige Haushalte
(PM 44-2022, 08.11.2022) Das heute vom Senat beschlossene 3 Milliarden-Paket zur Abfederung der Auswirkungen der Klimakrise und der Folgen des Ukraine-Krieges für Unternehmen und Privatpersonen muss aus Sicht der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven eng mit dem Bund abgestimmt werden. Bei der Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage als Ausnahme zur Schuldenbremse darf das Land Bremen keinen Alleingang machen, sondern muss in Abstimmung mit Bund und Ländern vorgehen. Dies, so die Handelskammer, ist mit Blick auf die laufende Evaluierung der bremischen Haushaltslage durch den Stabilitätsrat dringend notwendig, um die Zahlung der Sanierungshilfen in Höhe von jährlich 400 Millionen Euro nicht aufs Spiel zu setzen.
Die Handelskammer fordert für alle Maßnahmen dieses Pakets eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Priorisierung der Maßnahmen mit hohem Nutzen. Zusätzliche Investitionsausgaben müssen aus Sicht der Kammer vorrangig über Einsparungen im regulären Haushalt und ergänzende Finanzierungsinstrumente außerhalb der Schuldenbremse sichergestellt werden.
Das schuldenfinanzierte 3 Milliarden-Paket birgt vor dem Hintergrund stark steigender Zinsen erhebliche Risiken für zukünftige Haushalte. Eine Neuverschuldung in dieser Größenordnung schränkt den Handlungsspielraum zukünftiger Landesregierungen stark ein, so die Handelskammer.
Bereits die im Rahmen des Bremen-Fonds eingegangen Tilgungsverpflichtungen werden ab dem Jahr 2024 jährlich mit rund 40 Mio. Euro zu Buche schlagen. Mit einer erneuten Schuldenaufnahme in Milliardenhöhe erhöht sich das Risiko weiter. Dies würde einer langfristig notwendigen Haushaltskonsolidierung entgegenwirken.