Bundesverwaltungsgerichts Urteil stellt Bau der A 20 nicht in Frage / IHKs erwarten zügige Nachbesserungen der Planungsunterlagen

Gemeinsame Pressemitteilung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
(PM 32-2022, 07.07.2022) Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, die Oldenburgische IHK und die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum zeigen sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Autobahn A 20. Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dadurch werden Nachbesserungen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung der Planungen führen.

Positiv bewerten die drei Kammern, dass das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bedarfsfeststellung für den Bau der A20 als verbindlich betrachtet. Unabhängig vom Urteil des Gerichts können also die Planungen der weiteren Bauabschnitte fortgesetzt werden.

Für die Region sei der Bau der A 20 von großer Bedeutung. „Zahlreiche Menschen werden nach Fertigstellung von verkürzten Fahrzeiten profitieren. Ebenso werden viele bislang unzureichend erschlossene Orte und Teilräume attraktiver für neue wirtschaftliche Aktivitäten. Gesamt-Nordwestdeutschland wird mit dieser wichtigen Erschließungsmaßnahme eine große Entwicklungschance geboten“, heißt es in der Erklärung der drei Kammern. Das aktuelle Urteil stellt den Bau der A 20 nicht in Frage. „Dies macht uns zuversichtlich, was die weiteren Bauabschnitte der A 20 anbelangt.“ Für den betroffenen ersten Bauabschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg erhoffen sich die Kammern eine zügige Nachbesserung der Planungsunterlagen.