Maritime Energiewende - Schneller Einsatz von LNG & Flexibilität für Landstrom

Gemeinsame Pressemitteilung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven mit der IHK Nord e.V.
(PM 20-2022, 09.05.2022) Die europäische Union arbeitet daran, die Seeschifffahrt klimafreundlicher zu gestalten. Im Rahmen des Fit for 55-Pakets wird aktuell die darin enthaltene FuelEU Maritime Verordnung zur Förderung kohlenstoffarmer Treibstoffe vom Europäischen Parlament diskutiert. Mit dieser Verordnung schlägt die Europäische Kommission verbindliche Reduktionsziele für die Begrenzung der Treibhausgasintensität der an Bord von Seeschiffen verbrauchten Energie vor.
„Was Brüssel hier plant, ist nichts Geringeres als eine maritime Energiewende. Die Realität sieht jedoch anders aus. 98 Prozent der Welthandelsschiffe nutzen konventionelle Treibstoffe. Also müssen alternative Treibstoffe schneller marktfähig werden. Die Nutzung von LNG ist ein Schlüssel, der den Weg bereitet perspektivisch Wasserstoff in der Schifffahrt zu etablieren. Dass LNG schnell nutzbar gemacht wird, ist in Anbetracht der aktuellen politischen Lage in Europa dringlicher denn je. Konkrete Planungen an norddeutschen Standorten müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Um kleineren Reedereien zu ermöglichen, die immensen Investitionen über einen längeren Zeitraum zu stemmen, brauchen wir eine Begrenzung der Verordnung auf die Big Player“, so Prof. Norbert Aust, Vorsitzender der IHK Nord.
Angesichts der häufig sehr langen Nutzungsdauern von Schiffen sollten Umrüstungen bestehender Motoren in den Fokus genommen werden, um schnell substanzielle Emissions-Reduktionen zu erzielen. Ein Beispiel hierfür ist die Verbrennung von Wasserstoff in umgerüsteten Dieselmotoren. Im Rahmen von Dual-Fuel-Konzepten kann hierbei auf konventionellen Marinediesel zurückgegriffen werden, sofern nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Vorgaben für Reduktionsziele dürfen die Anwendung solcher flexibler Technologien nicht behindern, sondern sollten sie im Idealfall sogar fördern.
Die Verordnung sieht auch vor, zukünftig die Nutzung von Landstrom an europäischen Häfen verpflichtend zu machen. Ab dem Jahr 2030 sollen Schiffe, die sich mehr als zwei Stunden an europäischen Häfen aufhalten, den gesamten Energiebedarf am Liegeplatz aus Landstrom decken.
„Die Ausweitung der europaweiten Nutzung von Landstrom begrüßen wir, schließlich bietet der Landstrom enorme Vorteile für die Häfen. Allerdings ist die Ausrüstung dafür mit hohen Investitionen verbunden. Der europäische Vorschlag hätte zur Folge, dass Investitionen in Milliardenhöhe allein an den ca. 550 deutschen Liegeplätzen notwendig würden. An welchen Standorten in Norddeutschland die Nutzung von Landstrom sinnvoll ist, sollte unter Beachtung der lokalen Erfordernisse im Einzelfall geprüft werden. Daher setzen wir uns auf europäischer Ebene für Flexibilitätsvorschriften ein“, so Prof. Aust abschließend.
Eine ausführliche Bewertung der EU-Pläne durch die norddeutschen IHKs steht hier online: www.ihk-nord.de/fueleu
Fragen bitte an:
Anna-Louise Schröder
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