Wie werden Sie Kandidat oder Kandidatin?

Voraussetzung: Eintrag ins Wählerverzeichnis
Grundsätzlich können alle Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die persönlich im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, oder deren Unternehmen im Wählerverzeichnis in dem jeweiligen Wahlbezirk aufgeführt ist. In dieses Verzeichnis werden alle Unternehmen aufgenommen, die kammerzugehörig sind.
Wie stellen die Kandidatinnen und Kandidaten sich zur Wahl auf?
Wer die Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt, kann sich in seiner Wahlgruppe in dem Wahlbezirk als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Eine Kandidatur kann in zwei Formen erfolgen. Entweder reichen wahlberechtigte Kammerzugehörige für ihre Wahlgruppe einen Vorschlag ein, der einen oder mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten umfasst, oder die Kandidatinnen und Kandidaten schlagen sich selbst vor (Einzelbewerbung).   
Jede Wahlbewerbung und jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten der entsprechenden Wahlgruppe unterzeichnet sein. Dabei gilt: Die vorgeschlagene Kandidatin oder der Kandidat selber darf den Vorschlag nicht unterschreiben.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat das Recht, mehrere Wahlbewerbungen oder Wahlvorschläge seiner Wahlgruppe zu unterstützen - bei der Wahl selber können die Wahlberechtigten jeweils nur eine Stimme abgeben.
Wie muss die Bewerbung aussehen?
Jede Bewerbung muss die folgenden Angaben erhalten:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Funktion im Unternehmen
  • Bezeichnung des kammerzugehörigen Unternehmens
  • Anschrift
Zusätzlich muss eine Erklärung beigefügt werden, dass die Bewerberin und der Bewerber zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr und ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre oder seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.
Die Wahlbewerbung muss zwischen dem 23. Mai 2024 und 12. Juni 2024 bei der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven eingegangen sein.