Wer kann sich für die Plenarwahl aufstellen lassen?

Das Plenum der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven vertritt die Interessen der Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven. Die Wirtschaftszweige und Branchen werden nach Interessenlagen in Wahlgruppen in zwei Wahlbezirken gebündelt und erhalten gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Die Größe der Wahlgruppen und damit die Verteilung der Sitze im Plenum nach Branchen richtet sich insbesondere nach dem Umsatz, der Beschäftigtenzahl, der Zahl der ihnen zuzurechnenden Kammerzugehörigen, dem Gewerbeertrag und der Anzahl der Ausbildungsplätze. Von den insgesamt 52 unmittelbar gewählten Plenarmitgliedern stammen 40 aus Bremen und 12 aus Bremerhaven.
Die Vertreter der Wahlgruppen werden in einer unmittelbaren Wahl für sechs Jahre gewählt und setzen sich in dieser Zeit für die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven ein. Bei einer Wahl wird immer die Hälfte des Plenums neu besetzt. Alle drei Jahre finden Ergänzungswahlen statt, in denen jeweils die Hälfte der Plenumsmitglieder - 26 Personen - gewählt werden.
Jedes Unternehmen, egal ob Einmannbetrieb oder international tätiger Konzern, kann mit einer Stimme wählen und eine eigene Kandidatin oder einen eigenen Kandidaten in seiner Wahlgruppe in dem Wahlbezirk aufstellen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten können gewählt werden wenn sie:
  • volljährig sind,
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt sind (firmeninterne Regelung),
  • entweder selbst kammerzugehörig oder für ein kammerzugehöriges Unternehmen zur gesetzlichen Vertretung befugt sind, als
    • GbR/OHG  Gesellschafter,
    • KG               pers. haftender Gesellschafter,
    • GmbH         Geschäftsführer 
    • AG               Vorstandsmitglied.
Wählbar sind auch:
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen,
  • besonders bestellte Bevollmächtigte.