Wie wird das Plenum der Handelskammer gewählt?

Alle drei Jahre wählen die Mitglieder der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven – das sind 52.000 Unternehmen – ihre Vertreter in das Plenum, das höchste ehrenamtliche Gremium der Handelskammer. Gewählt wird jeweils die Hälfte des Plenums, um die Kontinuität der Arbeit zu sichern. Die Amtszeit jedes Plenarmitglieds beträgt sechs Jahre.
Im Plenum sind die Branchen des Wirtschaftsstandortes nach Bedeutung und Größe gewichtet. Dafür werden Wahlgruppen gebildet, die regelmäßig aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kandidaten für die Plenarwahl müssen vor ihrer Bewerbung die Unterstützung weiterer Unternehmer aus ihrer Wahlgruppe einwerben. Dem Plenum gehören Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe ebenso an wie Vorstandsvorsitzende großer Bremer und Bremerhavener Unternehmen. Das Plenum wählt aus seinen Reihen das Präsidium und den Präses – auch dies sind reine Ehrenämter.
Häufige Fragen und Antworten zur Plenarwahl
Wie hoch ist die Beteiligung an Plenarwahlen?
Das Interesse an den Wahlen zum "Parlament der Wirtschaft" ist im Stadtstaat Bremen größer als in vielen anderen Bundesländern. Die Wahlbeteiligung lag zuletzt (Plenarwahl 2018) in Bremen und Bremerhaven bei den in das Handelsregister (HR) eingetragenen Unternehmen bei 21,4 Prozent und bei den HR-Unternehmen und Kleingewerbetreibenden (KGT) zusammengenommen bei 11,5 Prozent. Besonders hoch war die Wahlbeteiligung der Bremer und Bremerhavener HR-Unternehmen mit 54,2 Prozent in der Wahlgruppe 8 (Energiewirtschaft, Erneuerbare Energien) sowie mit 24,9 Prozent im Kredit- und Versicherungsgewerbe (Wahlgruppe 6) und mit 24,7 Prozent in Wahlgruppe 3 (Schifffahrt und Verkehr).