Informationspflichten der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) gegenüber Antragstellern auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- 3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 8. Betroffenenrechte
- 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
- 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Hier finden Sie Informationen nach der DSGVO zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven ein.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. des Datenschutzbeauftragten, E-Mail: datenschutz@handelskammer-bremen.de.
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sie haben bei der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gestellt. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag durchführen und im Falle einer öffentlichen Bestellung unsere gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem darf die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
- Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht: Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO
- Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der www.svv.ihk.de "Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven" - Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO
- Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet: Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung)
- Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): § 3 Abs. 1 + 2 BremDSGVOAG i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 5 BremDSGVOAG (berechtigtes Interesse)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Daten nach Ziffer 4.1) Auftragsverarbeiter der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO - Daten nach Ziffer 4.2)
Alle Abonnenten der Kammerzeitschrift "Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven" - Daten nach Ziffer 4.3)
Allgemeinheit mit Zugang zum Internet - Daten nach Ziffer 4.4)
Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten eines Sachverständigen werden nach dessen Ableben gelöscht. Im Übrigen wird unabhängig davon, ob ein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgreich war, die Verarbeitung eingeschränkt, sofern ein Antrag auf Bestellung abgelehnt wurde oder die Tätigkeit als Sachverständiger nicht mehr ausgeübt wird, um bei einem erneuten Antrag auf Bestellung hierauf zurückgreifen zu können.
8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: 0421 3612010 oder 0471 5962010
Fax: 0421 49618495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Fax: 0421 49618495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Im Hinblick auf den in Ziffer 4c) genannten Verarbeitungszweck ist Ihre vorherige Einwilligung erforderlich. Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen.
Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten widerrufen.