Informations­pflichten nach der Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) gegenüber Mitgliedsunternehmen

Hier finden Sie Informationen gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte) über den Umgang von Daten von Mitgliedsunternehmen.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung).
Quelle der Daten
IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 3637 0
Fax: 0421 3637 299
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. des Datenschutzbeauftragten, E-Mail: datenschutz@handelskammer-bremen.de.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragenen sind.
Aufgaben nach IHKG
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKs
  • Durchführung der Plenarwahl, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG
Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben
Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 d bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Eine Übersicht zu den Aufgaben und den jeweiligen Rechtsgrundlagen finden Sie auf unserer Website.
Erhebung von Handelskammer-Beiträgen
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V.. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKs weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Kammerzugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.
Berufliche Bildung
Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.
Interne Verwaltungszwecke
Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) werden von der Handelskammer selbst angelegt und in der Regel zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.
Nach Art. 3 Abs. 1 BremDSGVOAG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, soweit sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, oder zur Erfüllung der dem Verantwortlichen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen durch Rechtsvorschrift übertragen wurde, erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht (wie etwa auch Art. 3 Abs. 1 BremDSGVOAG – ggf. iVm Art. 4 Abs.1 & 2 BremDSGVOAG) besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO (insbesondere Art. 6 Abs. 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 BremDSGVOAG - in Betracht.
Jenseits der durch die DS-GVO eröffneten Verarbeitungszwecke kann die Handelskammer Bremen erhobene personenbezogene Daten nach Art. 3 Abs. 1 BremDSGVOAG iVm Art. 4 Abs. 1 BremDSGVOAG zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten:
  1. Wenn es zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer sonst unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit, zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls oder zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens erforderlich ist,
  2. Wenn es zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen oder der betroffenen Person erforderlich ist,
  3. Wenn sie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Geldbußen erforderlich ist,
  4. Wenn es erforderlich ist, Angaben der betroffenen Person zu überprüfen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen,
  5. Wenn die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, aber offensichtlich ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in ihrem Interesse liegt und sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung erteilen würde (z.B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum) oder
  6. es zur Bearbeitung eines von der betroffenen Person gestellten Antrags erforderlich ist.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke
  • Daten zur Beitragsveranlagung
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und an nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)
  • sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach Landesdatenschutzgesetz) besteht
b) Nicht-öffentliche Stellen
  • sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK-Unternehmen, deren Daten hierfür nicht gesperrt sind, bestellen.
  • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor Handelskammer-Wahlen an Kandidaten/-innen für einen Sitz im Plenum zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Auftragsverarbeiter - Die Handelskammer lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von Handelskammer-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt: Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland oder in der EU/EWR verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Reisebuchung für Teilnehmer einer Wirtschaftsdelegation im Ausland nach Art. 49 Abs. 1 b DS-GVO) findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (= Handelsregister-Unternehmen) und KGT (= Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbewahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings erfolgt eine selektive Zugangssperren (Einschränkung der Verarbeitung). Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt. Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten wie für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 3637 0
Fax: 0421 3637 299
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: 0421 3612010 oder 0471 5962010
Fax: 0421 49618495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.