Versicherungsvermittler Änderung der Informationspflichten
Bereits zum 01.12.2021 hat sich das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Dies hatte Auswirkungen auf die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem.
§§ 15, 16 VersVermV. Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt u.a. folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV mitteilen:
§§ 15, 16 VersVermV. Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt u.a. folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV mitteilen:
Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist.
Die Telefonnummer der gemeinsamen Stelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV lautet: 0180600 58 50. Eine gesetzeskonforme Preisangabe für eine (0) 180-6er-Rufnummer muss wie folgt ausgestaltet sein: „Festnetzpreis 0,20 €/Anruf“.
Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:
DIHK I Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Der ehemalige Zusatz „Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf“ entfällt/ist zu streichen!
Nach dem neu gefassten § 109 Abs. 1 TKG hat ein klarer Hinweis auf den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreis, zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu erfolgen.
Dies macht eine Änderung der Verbindungspreisangaben auch für 0180-6-Rufnummern erforderlich (20 Cent
/Anruf).
Weitere Information hierzu finden Sie bei der der Bundesnetzagentur.
DIHK I Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Der ehemalige Zusatz „Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf“ entfällt/ist zu streichen!
Nach dem neu gefassten § 109 Abs. 1 TKG hat ein klarer Hinweis auf den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreis, zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu erfolgen.
Dies macht eine Änderung der Verbindungspreisangaben auch für 0180-6-Rufnummern erforderlich (20 Cent
/Anruf).
Weitere Information hierzu finden Sie bei der der Bundesnetzagentur.
Quelle: DIHK Dezember 2021