Wiegepflicht für Container im Seeexport
Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die International Maritime Organization (IMO), beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff vom Befrachter zu verifizieren und zu dokumentieren ist.
Die Verladung eines Containers auf ein Schiff ist ohne eine bestätigte Bruttomasse seit dem 1. Juli 2016 nicht mehr möglich. Die Bruttomasse des Containers muss vom Befrachter zudem rechtzeitig an die Reederei mitgeteilt werden. Die ausführlichen SOLAS (Safety of the life at Seas)-Richtlinien finden Sie unter: "Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern (MSC.1/ Rundschreiben 1475)"
Methoden zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse
Methode Nr. 1: Nachdem der Container beladen und versiegelt wurde, kann der Befrachter den beladenen Container verwiegen oder Vorkehrungen treffen, dass dieser von einer dritten Partei gewogen wird. Bei der Verwiegeeinrichtung muss es sich um eine kalibrierte und zertifizierte Vorrichtung handeln.
Methode Nr. 2: Der Befrachter kann sich eine Methode zertifizieren lassen, wonach alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen, gewogen werden. Anschließend muss noch das Eigengewicht des Containers zu der Summe der Einzelmassen addiert werden.
Anwender der Methode Nr. 2 müssen für sich ihren Weg der Bruttomasseermittlung zertifizieren lassen. Dies kann im Rahmen einer laufenden Qualitätszertifizierung (z.B. ISO 9001, ISO 28001 oder AEO) erfolgen, wenn die Berechnungsmethode in den entsprechenden Standards und Vorgaben berücksichtigt ist. Ein darüber hinaus gehendes Genehmigungsverfahren wird es in Deutschland nicht geben. Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt.
Verantwortlichkeit
Der Befrachter ist für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse eines Containers zuständig. Beim Befrachter handelt es sich also um die Person, die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen ist (in deren Namen oder in deren Auftrag) ein Beförderungsvertrag mit einer Reederei geschlossen wurde. Mit der Mitteilung an die Reederei erfüllt der Befrachter seine Verpflichtung aus den SOLAS-Richtlinien. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen fällt in den Verantwortungsbereich der Reederei.
Container ohne bestätigte Bruttomasse
Seit dem 1. Juli 2016 darf kein Container ohne verifizierte Angabe der Bruttomasse verladen werden.
Erhebliche Abweichungen bei der Bruttomasse
Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Bruttomasse falsch angegeben wurde, wird die Dienststelle Schiffssicherheit, Berufsgenossenschaft Verkehr, ein Verladeverbot aussprechen, das solange gilt, bis die verifizierte Bruttomasse vorliegt.
Wenn Kontrollverwiegungen ohne Beanstandung durchgeführt wurden, trägt die Kosten die Behörde. Ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Wenn Kontrollverwiegungen ohne Beanstandung durchgeführt wurden, trägt die Kosten die Behörde. Ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Leercontainer
Wenn Leercontainer auf ein Schiff verladen werden sollen, muss sichergestellt werden, dass diese Container auch tatsächlich leer sind. Als bestätigte Bruttomasse gilt in diesen Fällen das Leergewicht des Containers gemäß der angegebenen ISO-Markierung. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt 12 der SOLAS-Richtlinien.
Welche Regelungen gelten, wenn ich in Land A den Container befrachte und in Land B verschiffe?
Es gelten die SOLAS-Vorschriften des Landes, in dem der Container gepackt worden ist. Wird der Container in einem anderen Land verschifft und dort vorher kontrolliert, müssen die Regelungen des Ursprungslandes berücksichtigt werden.
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ)
Aufgrund der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zum 1. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Zusammenarbeit mit „Deutsche Flagge“ die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern“ zusammengestellt.
Ansprechpartner
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
(BG Verkehr)
Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
(BG Verkehr)
Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Thomas Crerar
Telefon: +49 40 361 37 744
Fax: +49 40 361 37 204
E-Mail: thomas.crerar@bg-verkehr.de
www.deutsche-flagge.de
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