Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Das Land Bremen hat vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine die Ausnahmeregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 316 KB)für Hilfstransporte bis zum 31. März 2025 verlängert.
Darüber hinaus wird für militärische Transporte, die durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder verbündeter Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden, im Rahmen des Opportunitätsprinzips bis einschließlich zum 31. März 2025 von einer Verfolgung und Ahndung entsprechender Verstöße abgesehen.