ADR und RID 2025
Die Gefahrgutvorschriften für den Straßen- und Schienenverkehr (ADR/RID) unterliegen einem zweijährigen Änderungsrhythmus. Auch für das Jahr 2025 standen wieder eine Reihe von Änderungen an, die für an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligte Unternehmen von Bedeutung sind.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Handelskammer Bremen, der IHK Stade und der Oldenburgischen IHK am 17. Dezember 2024 konnten sich Interessierte über die Änderungen informieren.
Eine Zusammenstellung der Änderungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 472 KB)stellen wir Ihnen hier zu Verfügung.