Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Neue Anforderungen für Online-Händler und Plattformbetreiber
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt eine neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel haben wird. Diese Regelung betrifft Unternehmer, Betreiber von Online-Plattformen und -Shops sowie Anbieter von Produkten auf diesen Plattformen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Aspekte dieser Verordnung.
- Anwendungsbereich und Gültigkeit
- Neue Verpflichtungen für Online-Händler und Plattformbetreiber
- Erweiterte Informationspflichten
- Produktsicherheit und Risikobeurteilung
- Rückverfolgbarkeit und Transparenz
- Besondere Regelungen für Kleinanbieter auf Online-Marktplätzen
- Übergangsbestimmungen und Umsetzung
- Mögliche Sanktionen bei Verstößen
- Empfehlungen für Unternehmen
- Fazit
Anwendungsbereich und Gültigkeit
Die neue Verordnung gilt für alle in der EU verkauften Produkte, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Sie erweitert den Geltungsbereich auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Ab dem genannten Datum wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.
Neue Verpflichtungen für Online-Händler und Plattformbetreiber
Erweiterte Informationspflichten
Eine zentrale Neuerung betrifft die Informationspflichten. Künftig müssen Online-Händler in jedem Produktangebot folgende Angaben machen:
- Name und Marke des Herstellers
- Postanschrift des Herstellers
- Kontaktinformationen des Herstellers
- Gegebenenfalls Name und Kontaktdaten der "verantwortlichen Person" in der EU
Diese Informationen müssen direkt im Produktangebot erscheinen, ein allgemeiner Hinweis im Impressum reicht nicht aus.
Produktsicherheit und Risikobeurteilung
Händler und Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre angebotenen Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies umfasst eine erweiterte Beurteilung der Produktsicherheit, einschließlich der Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Produkten, Cybersicherheitsaspekten und sich entwickelnden Funktionen.
Rückverfolgbarkeit und Transparenz
Die Verordnung sieht die Einführung eines neuen Rückverfolgbarkeitssystems für Produkte vor, die ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen könnten. Händler und Plattformbetreiber müssen in der Lage sein, die erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Produkts, seiner Komponenten und der beteiligten Wirtschaftsakteure elektronisch zu erfassen und zu speichern.
Besondere Regelungen für Kleinanbieter auf Online-Marktplätzen
Für Online-Händler mit Sitz in der EU, die ausschließlich selbst hergestellte Produkte auf Online-Marktplätzen anbieten, gelten einige Vereinfachungen:
- Sie müssen nur die Angaben zu ihrem eigenen Unternehmen in die Online-Produktangebote aufnehmen.
- Eine Recherche unterschiedlicher Herstellerangaben entfällt.
- Die Prüfung auf eine "verantwortliche Person" ist nicht erforderlich.
Dennoch müssen auch diese Händler die vorgeschriebenen Angaben in jedes einzelne Produktangebot aufnehmen.
Übergangsbestimmungen und Umsetzung
Die Verordnung enthält eine Übergangsbestimmung: Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben wurden, können nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen verkauft werden. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit der Anpassung der Online-Shops und Produktangebote zu beginnen.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen erhebliche Bußgelder. Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsklagen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen auftreten.
Empfehlungen für Unternehmen
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Überprüfung und Aktualisierung der Produktinformationen in allen Online-Angeboten
- Implementierung von Prozessen zur kontinuierlichen Überwachung der Produktsicherheit
- Einrichtung von Systemen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten
- Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich der neuen Anforderungen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-Maßnahmen
Fazit
Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit stellt Online-Händler und Plattformbetreiber vor neue Herausforderungen. Eine proaktive Herangehensweise kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten Fachanwalt wenden.