Wie kommen neue Medizinprodukte in die GKV?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich mit der Frage befasst, wie neue Medizinprodukte den Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finden.
Als Fazit dieser Betrachtung hält der DIHK fest, dass der derzeitige Prozess überarbeitungswürdig ist und stellt folgende Forderungen auf:
Die Regelungen zur Erprobung (§ 137e SGB V) sind nicht ausreichend. Unter anderem muss die Dauer des Verfahrens deutlich verkürzt werden. Zudem müssen die Hersteller ein Antragsrecht für ein reguläres Bewertungsverfahren nach § 135 SGB V erhalten, das zudem ebenfalls gestrafft werden muss. Insgesamt ist eine umfassendere Beteiligung der Hersteller in Entscheidungsprozessen notwendig, systembedingt insbesondere im stationären Bereich. Außerdem werden die Besonderheiten von digitalen Leistungen bislang sozialrechtlich unzureichend berücksichtigt. Deshalb muss u.a. ein eigenständiges Zugangs- und Bewertungsverfahren implementiert werden, das für digitale Medizinprodukte konzipiert ist. Die Herausforderungen für Start-ups der digitalen Gesundheitswirtschaft sollten dabei berücksichtigt werden, z.B. in Form eines serviceorientierten Beratungsangebotes beim G-BA.
Ein zeigt ihnen den Weg neuer Medizinprodukte in die GKV aus der Perspektive der Hersteller.