Waffenhandel
Wer Waffen und Munition gewerblich verkaufen will, braucht dazu eine Erlaubnis. So sieht es das Waffengesetz (gem §21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)) vor. Die erforderliche Genehmigung vor Aufnahme des Gewerbes erteilt im Land Bremen das Ordnungsamt.
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit muss der zukünftige Waffenhändler insbesondere seine Fachkunde nachweisen.
Die Fachkundeprüfung wird von der IHK Hannover durchgeführt. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Nico Zapke, Tel.: 0511/3107-244, Mail: nico.zapke@hannover.ihk.de
Waffenbesitzkarte
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt eine sogenannte "Waffenbesitzkarte", die beantragt werden muss. Der legale Erwerb einer Waffe ist an ein waffenrechtliches Bedürfnis (z.B. als Jäger, Sportschütze o.ä.) geknüpft.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
- Volljährigkeit,
- Zuverlässigkeit (insbesondere keine Vorstrafen),
- Sachkunde (muss durch eine besondere Prüfung oder durch eine vorherige Ausbildung, z.B. als Jäger oder als Sportschütze nachgewiesen werden),
- körperliche Eignung (keine gesundheitlichen Einschränkungen, ausreichende Sehfähigkeit),
- Bedürfnis (ein allgemeines Gefährdungsgefühl oder eine allgemeine Verunsicherung reichen natürlich nicht. Ein Bedürfnis wird aber z.B. anerkannt, wenn jemand seine Waffe als Sportschütze oder Jäger benötigt oder wenn eine besondere Gefährdung, beispielsweise als Begleiter von Geldtransporten, anzunehmen ist).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Bedürfnisnachweise (bitte individuell bei der Waffenbehörde erfragen)
Zuständige Stelle für die Beantragung der Waffenbesitzkarte ist in Bremen das Ordnungsamt.