Industrie­meister / Industrie­meisterin Fachrichtung Lack und Beschichtungstechnik – Bachelor Professional in Lack- und Beschichtungstechnik (IHK)

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industrie­meister/Gepr. Industrie­meisterinnen Fachrichtung Lack und Beschichtungstechnik – Bachelor Professional in Lack- und Beschichtungstechnik (IHK) sind qualifiziert, Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie können sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen
mitgestalten.
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des
Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten
Ausbildungsberufen Lacklaborant, Oberflächenbeschichter,
Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik, Chemikant,
Produktionsfachkraft Chemie, Maler und Lackierer sowie Fahrzeuglackierer
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3 soll wesentliche
Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer
Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Lack- und Beschichtungstechnik – Bachelor Professional in Lack- und Beschichtungstechnik (IHK) gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Abweichend von den in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen
ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar
sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 615 Euro. (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 200 Euro, Handlungsspezifische Qualifikationen 415 Euro)
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.