Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen?

Die Sachkundeprüfung ist erforderlich, wenn folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (so genannte Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (so genannte Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (verkürzte Form)
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a als Selbständige ausüben wollen müssen seit dem 1. Dezember 2016 ebenfalls die Sachkundeprüfung ablegen.
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die Person Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse, sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihr die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglicht.
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung in den drei genannten Bereichen nicht einsetzen!
Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) sind von der Sachkundeprüfung befreit.

Wo und wie kann ich mich zur Sachkundeprüfung anmelden?

Eine Übersicht der möglichen Termine für die Sachkundeprüfung finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht.
Hier können Sie sich direkt zur Sachkundeprüfung anmelden. Eine ​​​​Anleitung zum Anmeldeverfahren finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 560 KB).

Was kostet die Sachkundeprüfung?

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) beträgt 150,00 €. Die Gebühr für die mündliche Wiederholungsprüfung beträgt 72,00 €.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer, wobei bis zu fünf Teilnehmer zusammen in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. Der Prüfungsteilnehmer kann die Prüfung wiederholen. Hat der Teilnehmer die Prüfung bestanden, so bekommt er eine Bescheinigung der Kammer, die er dem Arbeitgeber vorlegen muss. Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
In der mündlichen Prüfung wird der Schwerpunkt auf die Sachgebiete 1 und 6 gelegt.
Bildungsträger zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung finden Sie über die Eigenrecherche im Internet oder über das WIS, die Weiterbildungsdatenbank der Kammern. Unsere Handelskammer bereitet auf die Prüfung nicht vor und darf aus Neutralitätsgründen keine Bildungsträger empfehlen oder nennen. Lernmaterialien für die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung oder zum Unterrichtungsverfahren können unter anderem bei der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.