Deutscher Qualifikationsrahmen
Nach dem gemeinsamen Beschluss zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz wird der DQR eingeführt. Der DQR soll Transparenz über Landesgrenzen hinweg fördern und damit auch die europaweite Mobilität von Arbeitnehmnerinnen und Arbeitnehmern fördern. Die IHK-Vereinigung hat ein Informationsblatt entwickelt.
Zu klären sind noch die Ausweisung des DQR-Niveaus auf neuen Qualifikationsbescheinigungen, die Zuordnung der Qualifikationen der Aufstiegsfortbildung auf Niveau 7 des DQR sowie Verfahren und Kriterien für die Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens. Über die zurückgestellte Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse wird bis zum Januar 2017 erneut beraten werden.
Über die Ziele und den Aufbau des DQR, die Vorteile für Lernende, Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die zugeordneten Qualifikationen sowie weitere geplante Schritte informiert die Website Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz.