Tiefbaufacharbeiter / Tiefbaufacharbeiterin

Erste Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft sind die Ausbildungsberufe:
  • Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin,
  • Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin oder
  • Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin.
Die Ausbildungsberufe der auf den Tiefbaufacharbeiter/ die Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden zweiten Stufe sind:
  • Straßenbauarbeiten,
  • Rohrleitungsbauarbeiten,
  • Kanalbauarbeiten,
  • Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten oder
  • Gleisbauarbeiten.
Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft dauert insgesamt 3 Jahre. Die Ausbildung in der ersten Stufe dauert 2 Jahre. In den Ausbildungsberufen der darauf aufbauenden zweiten Stufe dauert die Ausbildung ein weiteres Jahr.
Arbeitsgebiet:
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein.
Die Tätigkeiten der Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen entsprechen den nach der einjährigen Grundbildung gewählten Ausbildungsschwerpunkten.
Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelage mit Längs- und Querneigung und Einfassung.
Im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten herstellen von Druckrohrleitungen unter Verwendung unterschiedlicher Materialien, Zuordnen verschiedener Formstücke und Durchführen einer Druckprüfung.
Im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten herstellen von Schachtunterteile aus Mauerwerk, Einbau von Gelenkstücken und herstellen von Bermen und Gerinnen oder Herstellen einer Freispiegelleitung unter Verwendung unterschiedlicher Materialien sowie Einbau von Abzweigungen und Formstücken.
Im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten Herstellen von Bohrungen und Führen eines Schichtenverzeichnisses, Herstellen eines Verbauabschnittes einschließlich Einbauen einer Rohrleitung oder Installieren einer Druckkesselanlage einschließlich Herstellen einer Werkstückkomponente.
Im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten Herstellen eines Gleisjoches einschließlich einer Notlaschenverbindung oder Herstellen eines Bahndammes.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Baustellen ein, legen die Arbeitsschritte fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.
Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten setzen Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen Geräte und Maschinen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.
Ausbildungsschwerpunkte:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Messungen
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  • Herstellen von Verkehrswegen
  • Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule:
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
Die Ausbildungsberufe der auf den Tiefbaufacharbeiter/ die Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden zweiten Stufe.
  • Geprüfte/-r Polier/-in
  • Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
  • Geprüft/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.