Straßenbauer / Straßenbauerin
Arbeitsgebiet:
Neben dem Neubau und der Erhaltung von Wegen und Straßen sind Straßenbauer / Straßenbauerinnen auch für Randbefestigungen, Böschungen oder Entwässerungsgräben zuständig. Außerdem verlegen sie Platten, zum Beispiel Beton-, Naturstein- oder Mosaikpflaster, und setzen Randsteine.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Straßenbauer und Straßenbauerinnen
- lösen, laden, transportieren und verdichten Erdmassen,
- stellen den Straßenuntergrund her bzw. die Pflasterbettung,
- bauen Frostschutzmaterial sowie bituminöses Mischgut ein und verdichten es,
- verteilen, verdichten und glätten Beton ab,
- bauen Randbefestigungen und Straßenabschlüsse,
- versetzen Begrenzungssteine/ Bordsteine,
- stellen bituminöse Straßendecken sowie Zementbetondecken her,
- verlegen Groß-, Klein- und Mosaikpflaster sowie Platten,
- führen Pflasterarbeiten aus,
- legen Bordsteinrinnen, Straßengräben und Sickerleitungen an,
- setzen Straßenschäden wieder in Stand.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
- Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
- Herstellen von Asphaltdecken
- Herstellen von Decken aus Beton
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer: |
3 Jahre
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Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | |
Grundlagen: | Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
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Hinweise zur Prüfung: | Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine. |