Musikfachhändler / Musikfachhändlerin

Arbeitsgebiet:
Der Musikfachhändler/ die Musikfachhändlerin verkauft und vermarktet die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, die musische Veranlagungen, insbesondere eine Affinität zur Musik voraussetzen. Neuere Entwicklungen bei den Sortimenten, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich wurden bei der Ausbildung berücksichtigt. Darüber hinaus wurden inhaltliche Erweiterungen vorgenommen, wie bei der fremdsprachlichen Kompetenz, der IT-Kompetenz, der unternehmerischen Selbstständigkeit ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Branchen/Betriebe:
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen
arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel
  • in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops,
  • im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger,
  • in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten,
  • in Musikverlagen,
  • in Betrieben der Veranstaltungsbranche,
  • in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern
Berufliche Fähigkeiten
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen
  • verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
  • informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger,
  • verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse,
  • nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern,
  • berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte,
  • wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an,
  • wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung,
  • wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren,
  • wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit,
  • führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab,
  • kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie,
  • wirken bei der Personaleinsatzplanung mit,
  • arbeiten im Team
Ausbildungsschwerpunkte:
Der einheitliche Ausbildungsberuf wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von 6 Monaten. Die Differenzierung wurde deshalb erforderlich, damit der Schwerpunktsetzung und Spezialisierung der Unternehmen des Musikfachhandels Rechnung getragen werden kann.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Aufnahme von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen Ausbildungsberuf wurde hier erstmals nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 in einen anerkannten Ausbildungsberuf vorgenommen. Zusatzqualifikationen dienen der Förderung von leistungsstarken Auszubildenden, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Ausbildungsvergütungen: Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufsschule: Berufsbildende Schule für Einzelhandel und Logistik
Grundlagen: Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung und den Rahmenlehrplan erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Fortbildungsmöglichkeiten:
  • Handelsassistent/-in
  • Fachkaufmann/-frau (Div. Fachrichtungen)
  • Handelsfachwirt/-in
  • Gepr. Betriebswirt/-in
Hinweise zur Prüfung: Informieren Sie sich über die anstehenden Prüfungstermine.