Hinweise zum Prüfungsbereich Einsatzgebiet Industriekaufmann/-frau
Genehmigungsverfahren Fachaufgabe
Genehmigungsverfahren Fachaufgabe:
Die ausgewählte Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet, die inhaltlicher Gegenstand des Reports, der Präsentation und des Fachgesprächs werden soll, muss vor ihrer Durchführung im Betrieb über das Internet unter folgendem Link eingestellt werden: www.apps-handelskammer-bremen.de/tibrosBB
Wichtiger Hinweis: Seien Sie auf der von Ihnen hinterlegten E-Mailanschrift immer erreichbar. Alle weiteren Informationen zu diesem Prüfungsbereich erfolgen per E-Mail. Zudem ist zu beachten, dass der Ausbildungsbetrieb die von Ihnen eingestellten Daten (Antrag betriebliche Fachaufgabe/Report) freigeben muss.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Bei Eignung erhalten Sie in dem im zeitlichen Ablaufplan genannten Zeitraum eine Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte Mailanschrift. Eine Ablehnung wird Ihnen ebenso per E-Mail mitgeteilt. Eine neue oder geänderte Fachaufgabe muss innerhalb der gesetzten Nachfrist erneut online eingereicht werden.
Zur Genehmigung ist eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe vorzulegen. Neben der Bezeichnung der Aufgabenstellung muss aus der Kurzbeschreibung auch deutlich werden, welche einsatzgebietsspezifischen Lösungen angestrebt und wie die einsatzspezifischen Aufgaben und Prozesse koordiniert werden.
Der Antrag muss spätestens zum genannten Termin (siehe zeitlichen Ablaufplan praktische Prüfung „Einsatzgebiet“ oder Prüfungszeitplan) online eingereicht werden. Den Ablauf des Genehmigungsverfahrens entnehmen Sie ebenfalls dem ihren Unterlagen beigefügten Ablaufplan.
Report
Der Report dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf die Präsentation und dem Fachgespräch. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Umfang:
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Seiteneinteilung:
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Seitenränder:
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Der Report soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinierungsprozesse sowie das Ergebnis beinhalten.
Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass der/die Auszubildende die im Report dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbständig ausgeführt hat. Der Report ist mit dieser Bestätigung als Deckblatt (Formular “Bestätigung über durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet“) bis zum genannten Termin (siehe Ablaufplan) online einzureichen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Der Ausbildungsbetrieb muss den von Ihnen eingestellten Report freigeben. Erst dann kann der Prüfungsausschuss diesen einsehen.
- Eine Abgabe des Reports nach Ablauf dieser angegebenen Frist ist nicht mehr möglich. Eine Nichtabgabe führt zum Ausschluss vom Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“.
Auch wenn der Report nicht benotet wird, sollten Sie auf sorgfältige Ausführung bedacht sein, zumal die Präsentation sowie das Fachgespräch letztendlich darauf basieren und der Grundstein für den Erfolg bereits mit dem Report gelegt wird.
Präsentation
Welche Methoden Sie für die Präsentation der Fachaufgabe in der Prüfung verwenden werden, ist nicht vorgeschrieben. Die Handelskammer stellt Ihnen Flip-Chart und Pinnwand für die Prüfung zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Präsentationsmedien sind Sie selbst verantwortlich und müssen diese funktionsfähig mitbringen.
Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist also, wie es Ihnen gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit dem Report eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.
Bei der Vorbereitung der Präsentation ist der Zeitrahmen von 10 bis 15 Minuten, der bei der Durchführung einzuhalten ist, zu beachten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass der Prüfungsausschuss die Präsentation abbricht.
Fachgespräch
An die Präsentation zur Fachaufgabe schließt sich ein Fachgespräch an, in welchem festgestellt wer-den soll, wie gut die präsentierte Fachaufgabe in einem Gesamtzusammenhang gestellt, Hintergründe erläutert und Ergebnisse von Ihnen bewertet werden können.
In der Prüfung wird vorrangig auf die in Report und Präsentation vorgestellte betriebliche Sachbear-beitungspraxis in einem spezifischen Einsatzgebiet Bezug genommen. Sie müssen also damit rechnen, dass Fragen gestellt werden, die nicht durch schulisches Faktenwissen allein beantwortet werden können.
Fachgespräch und Präsentation dauern höchstens 30 Minuten.
Beide Teile des Prüfungsbereiches werden mit einer Note bewertet. Eine Gewichtung bzw. Anteilsfeststellung von Präsentation und Fachgespräch legt die Ausbildungsordnung nicht fest.