Bühnenmalerin und Bühnenplastikerin / Bühnenmaler und Bühnenplastiker FR Malerei
Bühnenmaler und -plastiker/ Bühnenmalerinnen und -plastikerinnen werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
- Malerei
- Plastik
Arbeitsgebiet:
Bühnenmaler und -plastiker/ Bühnenmalerinnen und -plastikerinnen arbeiten nach konzeptionellen Vorgaben. Sie gestalten malerisch und plastisch insbesondere Bühnen- und Szenenbilder z.B. für Theater-, Opern-, Musical-, Film-, Fernseh- und Showproduktionen. Darüber hinaus kann sich ihre Tätigkeit auf dekorative Malereien und Plastiken für Ausstellungen, Messen, Werbeproduktionen und Innenausstattungen erstrecken.
Betriebe/ Branchen:
Unternehmen der Bühnen-, Fernseh- oder Filmbranche
Berufliche Fähigkeiten:
Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin
- entwickeln auf der Basis von Vorlagen und Gesprächen Gestaltungskonzeptionen für die Umsetzung von Bühnen- und Szenenbildern,
- planen, kalkulieren und organisieren ihre Arbeiten
- fertigen lineare und plastische Zeichnungen, insbesondere von Architekturen, Landschaften, Lebewesen und Phantasiedarstellungen an,
- modellieren plastische Elemente,
- fertigen technische Zeichnungen für malerische und plastische Dekorationen,
- be- und verarbeiten Werkstoffe, insbesondere Textilien, Folien, Kunststoffe, Hölzer, Metalle und plastische Massen,
- grundieren Untergründe für unterschiedliche Zeichen- und Maltechniken und strukturieren Oberflächen mit plastischen Massen,
- bearbeiten Oberflächen für transparente, durchscheinende und deckende Malereien,
- bringen auf starre und aufrollbare Dekorationsteile Putz-, Mauerwerk-, Stein- und Betonimitationen auf,
- schreiben Schriften in verschiedenen Techniken und gestalten Flächen mit typografischen Mitteln,
- zeichnen und malen Ornamente und gestalten diese plastisch,
- kontrollieren ihre Arbeitsergebnisse nach gestalterischen Prüfkriterien und führen Funktionsprüfungen hinsichtlich Aufgabenstellungen und Belastbarkeit durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
- Planen, Kalkulieren und Organisieren der Arbeiten
- Anfertigen von Entwürfen und Modellen
- Anfertigen von technischen Zeichnungen
- Bearbeiten von Oberflächen und Untergründen
- Anfertigen von Schriften, Zeichen und Ornamenten
- Prüfen von Arbeitsergebnissen
In der Fachrichtung Malerei:
- Mischen von Farben und Abstimmen auf die Beleuchtung
- Anfertigen von Kopien und Imitaten
- Vorbereiten von Bühnenmalereien
- Herstellen von Bühnenmalereien
In der Fachrichtung Plastik:
- Auswählen und Anwenden von Werkstoffen und Techniken
- Vervielfältigen von plastischen Elementen
- Anwenden von Klebe- und Verbindungstechniken
- Kopieren und Imitieren
- Herstellen von plastischen Elementen
Ausbildungsdauer: |
3 Jahre
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Grundlagen: | Informieren Sie sich über die sachliche und zeitliche Gliederung dieser Berufsausbildung in unserem IHK-Online-Portal. Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). |
Berufsschule: | |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Prüfungen: | Informieren Sie sich über die nächsten Prüfungstermine. |
Fortbildungsmöglichkeiten: |