Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen
Die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und die betriebliche Übernahme sind in den letzten Jahren deutlich komplexer geworden. Ein nahtloser Wechsel in die betriebliche Ausbildung und auf den ersten Arbeitsmarkt stellt für viele Jugendliche mit Behinderung eher die Ausnahme dar.
Nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) können die nach BBiG zuständigen Stellen für behinderte Menschen besondere Ausbildungsregelungen treffen.
Im Auftrag des BMBF hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) einen Informationsflyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1617 KB) zur betrieblichen Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung herausgegeben. Der Flyer enthält auch Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA).
Für Jugendliche mit Handicap gibt es in Bremen einige besondere Ausbildungsberufe. Bei Fragen sprechen Sie einfach unsere Ausbildungsberater an!