Existenzgründung durch Franchising
Was bedeutet Franchising?
Franchising ist die entgeltliche Gewährung eines Nutzungsrechtes für Wettbewerbsvorteile an unabhängige Unternehmer, verbunden mit Weisungsrecht, Betreuung und Kontrolle. Das heißt der Franchisegeber (FG) entwickelt ein Geschäftskonzept von „A bis Z”.
Hierzu gehört meist ein komplettes Produkt- bzw. Leistungsprogramm (einschließlich Werbung, Namensgebung, Ladengestaltung bis hin zur Schulung). Der Franchisenehmer (FN) hat das Recht, das Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Er ist dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig.
Als Leistungsbeitrag liefert der FN Arbeit, Kapital und Informationen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich genau an die Vorgaben des FG zu halten.
Welche Vor- und Nachteile bietet Franchising für den Franchisenehmer?
Franchiseideen bieten Existenzgründern die Möglichkeit, ein bereits erfolgreich erprobtes Konzept zu übernehmen und zu nutzen. Dazu gehört ein bereits bekannter „geschützter” Markenname und die Unterstützung durch den FG beim Einkauf, bei der Betriebsführung und in allen Fragen des Marketings und der Konzeptweiterentwicklung.
Die „Kooperation” mit dem FG gibt dem FN die Möglichkeit, auch gegenüber großen Mitbewerbern und anderen Verbundgruppen zu bestehen. Franchising wird zunehmend aber auch von bereits bestehenden Unternehmen im Rahmen ihrer Konzeptumstellung beziehungsweise Unternehmenserweiterung genutzt.
Dennoch: Franchising ist nicht gleichbedeutend mit einer „Existenzgründung-Light”. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht! Die unternehmerischen Voraussetzungen des FN sind hier genauso wichtig wie das Unternehmenskonzept und die Leistungsfähigkeit des FG.
Bevor Sie sich für ein bestimmtes Franchisesystem entscheiden, prüfen Sie daher genau, ob Sie als FN geeignet sind und Produkt, Partner und Franchisepaket zu Ihnen passen. Franchising hat für den FN nämlich auch zur Folge, dass er durch die Partnerschaft mit dem FG in seinen unternehmerischen Entscheidungen stark eingeschränkt ist. Er muss sich in das System einfügen und ist darüber hinaus abhängig von der Geschäftspolitik und dem Wohlergehen des FG und der anderen FN.
Eine vorzeitige Beendigung der Partnerschaft ist für den FN meist mit Verlust verbunden. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass das Franchisesystem auch zukünftig gute Perspektiven aufweist. Die Tatsache, dass ein System bereits lange am Markt existiert, bedeutet nicht automatisch auch Erfolg in der Zukunft.
Checkliste Franchising
Das Unternehmen (Franchisegeber)
- Seit wann besteht das Unternehmen?
- Wie ist das Firmen-Image?
- Wie viele Partner gibt es?
- Wie gut und erfahren ist das Management?
- Mitgliedschaft im Fachverband (DFV)?
- Seit wann und mit welchen Erfahrungen?
Das Franchisesystem
- Welche Stärken haben die Produkte/Dienstleistungen (Vorsprung, Alleinstellung)?
- Tragfähigkeit und Zukunftsperspektiven des Konzeptes?
- Sind die Geschäftserwartungen realistisch und mit Erfahrungswerten unterlegt?
- Sind die Gebühren angemessen?
- Welche Unterstützung erhalten Sie zur Betriebsgründung und später?
- Haben Sie ein Mitspracherecht?
- Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten?
Dies sind nur einige der wichtigsten Fragen, denen Sie unbedingt nachgehen sollten. Vor Ihrer endgültigen Entscheidung sind jedoch noch weitere Nachforschungen erforderlich. Angesichts der komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte sollten Sie jedes Franchiseangebot in Ruhe prüfen und bei konkretem Interesse sachkundige Fachleute (Rechtsanwälte, Unternehmensberater) hinzuziehen.
Welche Punkte sollten im Franchisevertrag geregelt sein?
Der Franchisevertrag dokumentiert die vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen FN und FG. Er sollte schriftlich abgefasst werden und die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner möglichst umfassend und eindeutig bezeichnen. Da sich Franchisesysteme stark voneinander unterscheiden und sich auf ganz unterschiedliche Branchen und Betriebstypen beziehen können, sind auch die Franchiseverträge unterschiedlich gestaltet.
Der Deutsche Franchise Verband prüft, ob Verträge den Mindestanforderungen entsprechen. Des weiteren sollte jeder Vertrag zusätzlich durch einen auf Franchising spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.