Ökodesignverordnung final angenommen

Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) unterliegen sämtliche Arten von Produkten der neuen Verordnung. Es gelten neue Anforderungen. Zu diesen zählen u.a. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Darüber hinaus werden u.a. Regeln zur Energie- und Ressourceneffizienz, Wiederaufbereitung und Recycling sowie ein digitaler Produktpass eingeführt. Die neuen Kriterien werden auch Anwendung in der öffentlichen Beschaffung finden. Außerdem enthält die Verordnung ein Vernichtungsverbot von unverkauften Textilen.
Durch die Zustimmung des Rats wurde der Rechtsakt heute formell angenommen. Im nächsten Schritt erscheint die Verordnung dann im Amtsblatt und tritt 24 Monate nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Weiterführende Links:
Ökodesignverordnung:
Digitaler Produktpass:
Info DIHK