EMAS und andere Umweltmanagementsysteme

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren und zu kontrollieren. Zu den bekanntesten Umweltmanagementsystemen gehören die Normen ISO 14001, ISO 50001 sowie das Managementsystem EMAS.

EMAS

EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme – und zertifiziert als anerkanntes Umweltsiegel ein freiwilliges Umweltmanagementsystem samt Umweltbetriebsprüfung. EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union und ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung räumt der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen viel Raum ein.

EMAS-Auditierung

Teilnehmende Organisationen müssen eine Umwelterklärung veröffentlichen, in der sie unter anderem über ihre Auswirkungen auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele berichten. Ein zugelassener unabhängiger Umweltgutachter überprüft diese Erklärung auf ihre Richtigkeit.
EMAS sieht vor, dass die teilnehmenden Organisationen eine Umwelterklärung erstellen und sie von einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklären lassen müssen. In regelmäßigen Abständen überprüft der Gutachter außerdem im Rahmen der sogenannten Revalidierung unter anderem das Umweltmanagementsystem, die Einhaltung der Umweltpolitik sowie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.
Organisationen, die erfolgreich überprüft wurden, können sich in das EMAS-Register eintragen lassen und dürfen das EMAS-Logo für ihren betrieblichen Umweltschutz führen.

IHK als EMAS-Registrierungsstelle

Die Internetplattform EMAS erfasst und meldet Organisationen, die an EMAS teilnehmen. Die Präsentationsplattform macht eine Suche nach Standorten, Branchen und Bundesländern möglich. Das Unternehmen wird schließlich in das EMAS-Register eingetragen. EMAS-Registerstelle für das Land Bremen ist die Industrie- und Handelskammer Hannover. Hierzu wenden Sie sich bitte an den dort zuständigen Ansprechpartner:
Herrn Dr. Alexander Witthohn
IHK Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel: 0511/3107-405
E-Mail: alexander.witthohn@hannover.ihk.de
Das europäische Umweltmanagement- und Auditierungssystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) stellt dabei einen im Vergleich anspruchsvolleren Rechtsrahmen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems dar. Grundlage ist die Verordnung (EG) 1221/2009 “über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung".
EMAS sieht vor, dass die Unternehmen für ihre Standorte eine Umwelterklärung erstellen und diese von einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklären lassen müssen. Die Zulassung der Umweltgutachter ist Aufgabe der DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH. Dort finden Unternehmen auch ein Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter.
Nach der Gültigkeitserklärung durch einen Umweltgutachter kann ein Unternehmen den Antrag stellen, in das europäische Verzeichnis der EMAS-Teilnehmer eingetragen zu werden. Die Aufgabe der Registrierung haben in Deutschland die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der am Öko-Audit-System teilnehmenden Unternehmen und Institutionen rechtfertigen Erleichterungen im Umweltrecht bzw. beim Vollzug der Behörden.

ISO 14001 und ISO 50001, ISO 26000

Zur Vergleichbarkeit der verschiedenen Umweltmanagementsysteme hat der Umweltgutachterausschuss drei Broschüren erstellt, in denen EMAS und ISO 14001, ISO 50001 sowie das Umweltkapitel der ISO 26000 gegenübergestellt werden.
Neben den genannten, weit verbreiteten Umweltmanagementsystemen gibt es im Land Bremen außerdem das integrierte Managementsystem EcoStep.