Förderung für gewerbliches Schnellladen

Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender. Die Antragstellung ist bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis jetzt konnten im Rahmen des Förderangebots bereits Anträge für die Errichtung von insgesamt über 11.000 neuen Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50kW bewilligt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge begünstigt KMU. Bis zu 40 % der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (zum Beispiel elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
Info DIHK