Der DIHK wird die DIHK

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem bisherigen Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) durch einen Rechtsformwechsel die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ (DIHK). Sie ist nunmehr, ebenso wie die IHKs, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die DIHK ist damit die "IHK der IHKs".
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten IHKG-Änderungsgesetzes am 12. August 2021 begann eine Übergangsphase, die einen gesetzlichen Rechtsformwechsel vorsah. Diese Übergangsphase ist mit dem Beginn des neuen Jahres beendet und die Umwandlung der DIHK in eine Körperschaft öffentlichen Rechts vollzogen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DIHK die Aufgabe, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Gesamtverantwortung, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen. Darüber hinaus koordiniert und fördert die DIHK das Netz der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen als Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die DIHK unterstützt die Zusammenarbeit der Industrie- und Handelskammern bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Im Zuge der Novellierung hat der Dachverband der IHKs wegweisende organisationsinterne Reformen angestoßen: So wird ein Rat für Integrität und Schlichtung eingerichtet, dessen Hauptthemen Transparenz und Minderheitenschutz in der Interessenvertretung der DIHK sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Beteiligung der IHKs und ihrer Mitgliedsunternehmen.
Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesrechnungshof (BRH) kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.