Schiedsgerichtsbarkeit - FAQs

1. Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als ein ihren Interessen besonders entsprechendes Streitklärungsinstrument erfunden. Schiedsgerichte sind private, d.h. nichtstaatliche Gerichte, die über Streitigkeiten abschließend und rechtsverbindlich entscheiden. Da der privaten Schiedsgerichtsbarkeit anders als der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine staatliche Macht zukommt, kann ein Schiedsgericht nur dann über eine Streitigkeit richten, wenn sich die Parteien des Streits zuvor darauf geeinigt haben. Solche Einigungen sind zwischen Kaufleuten nicht unüblich. Ein Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf einem „normalen” Gerichtsverfahren: Die Parteien fertigen Schriftsätze, es findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Auch können Beweisaufnahmen durchgeführt werden. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Urteil. Bei aller Ähnlichkeit zum Gerichtsverfahren: Die Schiedsrichter sind in der Verfahrensgestaltung wesentlich freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Auch können die Parteien stärker Einfluss auf das Verfahren nehmen. Zum Beispiel werden sie bei der Auswahl der Schiedsrichter beteiligt oder sie können den Verhandlungsort und die Verfahrenssprache einvernehmlich regeln. Diese Flexibilität kann zu schnellen und preisgünstigen Lösungen führen, die vor einem staatlichen Gericht nicht zu erzielen wären.

2. Welche Arten von Schiedsgerichten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Schiedsgerichten: die sogenannten institutionellen Schiedsgerichte und ad-hoc Schiedsgerichte. Institutionelle Schiedsgerichte sind mit einer Institution, häufig einer Handelskammer oder einem Unternehmensverband, verbunden. Diese stellen eine Verfahrens- und meistens auch eine Kostenordnung bereit und unterstützen die Parteien bei der Einleitung und zum Teil auch während des gesamten Schiedsverfahrens. Ein ad-hoc Verfahren findet ohne die Unterstützung einer Institution statt, die Parteien und die Schiedsrichter führen das Verfahren dann in Eigenregie.

3. Worin besteht der Unterschied zu Schlichtung und Mediation?

Anders als bei der Schlichtung und der Mediation entscheidet das Schiedsgericht am Ende des Verfahrens verbindlich über die geltend gemachten Ansprüche. Diese Entscheidung hat für die Parteien die Wirkung eines staatlichen Urteils. Die Schiedsrichter können sich also nicht darauf beschränken, allein oder mit den Parteien eine mögliche Lösung auszuarbeiten und den Parteien vorzuschlagen, sich auf deren Umsetzung zu einigen. Allerdings werden auch die Schiedsrichter ausloten, ob die Chance zu einer gütlichen Einigung besteht. Bei einer Mediation unterstützt ein neutraler Dritter quasi als Moderator die Parteien dabei, geeignete Konfliktlösungen zu erarbeiten. Im Falle einer Schichtung machen die Schlichter, falls sich die Parteien nicht einigen können, am Ende der Verhandlung einen Einigungsvorschlag, der allerdings nicht verbindlich ist.

4. Worin bestehen die Vorteile eines Schiedsverfahrens gegenüber einem Verfahren vor den staatlichen Gerichten?

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als Alternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten entwickelt, um die damit mitunter verbundenen Unzulänglichkeiten zu vermeiden.

a) Schiedsgerichtsbarkeit ist schnell: Die Schiedsrichter sind private Dienstleister, die als solche sofort für die Bearbeitung zur Verfügung stehen (andernfalls sollten sie nicht ausgewählt werden). Daher können Zeitverluste vermieden werden, die bei der Einschaltung der überlasteten staatlichen Gerichte in der Regel unumgänglich sind. Auch das Verfahren selbst kann flexibler und unbürokratischer und daher häufig schneller geführt werden als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Schließlich gibt es bei den meisten Schiedsgerichten weder Berufungs- noch Revisionsinstanz. Mit dem Schiedsspruch der ersten und einzigen Instanz ist der Streit endgültig und verbindlich entschieden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind daher in der Schiedsgerichtsbarkeit sehr selten.
b) Schiedsgerichtsbarkeit ist vertraulich: Das Verfahren ist von Schiedsrichtern und Parteien streng vertraulich zu behandeln. Anders als beim öffentlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten können vertrauliche Details daher nicht nach außen dringen. Viele Unternehmen sehen dies als einen ganz wesentlichen Vorteil.
c) Schiedsgerichtsbarkeit kann Geschäftsbeziehungen bewahren: Die Führung eines Schiedsverfahrens wird wegen der kaufmännischen Wurzeln der Schiedsgerichtsbarkeit von vielen Unternehmern als eine adäquate Form der Streitbeilegung angesehen. Nach Abschluss des Schiedsverfahrens, das im übrigen sehr häufig mit einer einvernehmlichen Einigung endet, können die Geschäfte häufig unbelasteter weitergeführt werden als dies nach Führung eines Gerichtsprozesses der Fall ist.
d) Schiedsgerichte schaffen im Ausland vollstreckbare Titel: Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. Im internationalen Bereich sind Schiedssprüche sehr häufig wesentlich leichter zu vollstrecken als deutsche Urteile. Das liegt daran, dass eine sehr große Zahl von Staaten dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 beigetreten sind (Liste der Staaten), das die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland regelt. Hinzukommen weitere entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Deutsche Urteile sind dagegen nicht überall auf der Welt vollstreckbar. In China oder Russland zum Beispiel kann grundsätzlich aus einem deutschen Schiedsspruch vollstreckt werden, nicht aber aus einem deutschen Gerichtsurteil.

5. Nach welchen Regeln bestimmt sich das Schiedsverfahren?
Die Schiedsrichter und Parteien haben stets die §§ 1025-1066 der Zivilprozessordnung zu beachten, die das Recht des Schiedsverfahrens regeln. Die meisten dieser Regelungen können aber einvernehmlich abbedungen, abgeändert oder ergänzt werden. Dies kann entweder durch die Schiedsordnung der jeweiligen Institution geschehen, vor dessen Schiedsgericht der Fall verhandelt wird, oder aber durch Vereinbarungen der Parteien.

6. Was ist eine Schiedsklausel und wie sollte sie formuliert werden?

Ein Schiedsgericht kann nur dann über einen geltend gemachten Anspruch entscheiden, wenn seine Zuständigkeit von den Parteien vereinbart wurde. In aller Regel vereinbaren die Parteien dies bereits bei Abschluss des Vertrages durch die Aufnahme einer Schiedsklausel. Es kommt vor, dass den Parteien bei der Formulierung von Schiedsklauseln Formfehler unterlaufen. Oft wird aus ihnen nicht hinreichend klar, welches Schiedsgericht zuständig sein soll, oder es gibt andere rechtliche Probleme. Wir empfehlen deshalb, die von den jeweiligen Institutionen entworfenen Musterklauseln zu verwenden. Dann besteht keine Gefahr, dass die Klausel unwirksam ist und dass Sie sich doch noch an das staatliche Gericht wenden müssen.

7. Was kostet ein Schiedsverfahren?

Was ein Schiedsverfahren kostet, ist je nach Schiedsgerichtsinstitution sehr unterschiedlich geregelt. § 12 des Schiedsgerichtsregulativ der Handelskammer Bremen enthält die entsprechenden Regeln für dieses Schiedsgericht. Die Kosten setzen sich aus Verfahrensgebühren, die zwischen den Schiedsrichtern und unserer Handelskammer verteilt werden, und einer Verwaltungspauschale für die durch die Administration verursachten Kosten zusammen. Das Schiedsgericht der Handelskammer Bremen ist, wenn man es mit den Schiedsgerichten der DIS und der ICC vergleicht, ausgesprochen preiswert. Die voraussichtlichen Kosten eines Schiedsverfahrens vor dem Schiedsgericht der Handelskammer Bremen können Sie mit unserem Gebührenrechner feststellen.
Wenn man die Gesamtkosten eines Schiedsverfahrens mit den Gesamtkosten eines Gerichtsprozesses (inklusive der Anwaltsgebühren), der durch mehrere Instanzen geführt wird, vergleicht, so rechnet sich die Anrufung des Schiedsgerichtes häufig. Insbesondere bei Verfahren mit geringen Streitwerten, die meistens nicht in die 2. Instanz gehen, kann ein Gerichtsverfahren eventuell günstiger sein.