Einigungsstelle Wettbewerbsrecht
Wenn es zwischen Ihnen und einem Mitbewerber oder einem Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu einer unterschiedlichen Auffassung über die Zulässigkeit von Werbung gekommen ist, so können Sie einen aufwändigen Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten vermeiden, wenn Sie dabei die bei der Handelskammer Bremen – bzw. die bei anderen Kammern – eingerichteten Einigungsstellen anrufen.
Die gütliche Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist traditionell ein Anliegen der organisierten Kaufmannschaft. Die bei den Industrie- und Handelskammern eingerichteten Einigungsstellen haben sich in der Vergangenheit bewährt und sind zu einer unverzichtbaren Institution des Wettbewerbsrechts geworden.
Sie tragen zur Wahrung des Rechtsfriedens bei und entlasten durch die unbürokratische, zeit- und kostensparende Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten die Gerichte. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Bremen beträgt beispielsweise in der Regel nur wenige Wochen. Mindestens ein Dutzend Verfahren werden im Jahr in der Handelskammer durchgeführt, wobei eine noch stärkere Inanspruchnahme durchaus wünschenswert wäre.
Die Einigungsstelle ist in der Handelskammer errichtet und diese führt deren Geschäfte. In ihren Entscheidungen ist sie von der Handelskammer unabhängig. Den Vorsitz führt in Bremen Karl-Peter Neumann, der über eine langjährige Erfahrung als ehemaliger Vorsitzender eines Zivilsenats beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen verfügt und zudem Mediator ist; Beisitzer sind zwei sachverständige Kaufleute/ Handwerker.
Aufgrund eines wirksam gestellten Antrages werden die Parteien vom Vorsitzenden geladen. Im Termin wird dann eine umfassende gültige Einigung der Parteien angestrebt.