Förderprogramm "go digital" des BMWi
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen zu unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.
Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in ihrer Umgebung und führen ein kostenloses Erstgespräch durch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus und reicht ihn ein.
Die regionalen, autorisierten go-digital-Berater findet man auf der Berater-Karte des BMWi (filterbar nach den Modulen)
Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022:
- Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert.
- Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist.
- Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen.
- Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.
- Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein.
- Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:
- Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
- Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern.
Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de.
Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.html. Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bundesanzeiger-richtlinie-foerderprogramm-go-digital.html. Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.