Warentarifnummer
1. Bedeutung
Warentarifnummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warentarifnummer (Zolltarifnummer).
Von der korrekten Einreihung einer Ware in den Zolltarif (Tarifierung) hängen sämtliche Maßnahmen der Zollstelle ab, wie z.B.
- Höhe der Abgabesätze (Zölle, Agrarteilbeträge, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer)
- Inanspruchnahme von Kontingenten
- Eventuell benötigte Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Unterlagen
- Anwendbarkeit verschiedener Vorschriften betreffend der Verbote und Beschränkungen
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warentarifnummer oft umfassende Folgen.
2. Elektronische Zollsysteme
Die Europäische Kommission und die deutsche Zollverwaltung stellen Datenbanken zur Verfügung, in denen die Höhe der Einfuhrabgaben, ins-besondere des Zolls, bei der Einfuhr in ein Drittland (zum Beispiel USA) beziehungsweise in die Europäische Union (zum Beispiel Deutschland) ermittelt werden kann.
Market Access Database:
In der Market Access Database der Europäischen Union sind etwa 100 ausländische Zolltarife abgebildet. Alle Zolltarife stehen in englischer Sprache zur Verfügung. In der Zolltarifdatei "Applied Tariffs Database" kann über die dem Exporteur bekannte Unterposition des Harmonisierten Sys-tems (6-Steller) recherchiert werden, ob und in welcher Höhe Zölle beim Import in Drittländer erhoben werden. Rechts können Sie die Datenbank aufrufen.
TARIC:
Ferner hat die Europäische Kommission den integrierten Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) im Internet zur Verfügung gestellt. Der TARIC zeigt die Einfuhrzölle der EU auf und weist auf bestehende Handelsbeschränkungen wie zum Beispiel Genehmigungspflichten im Textilbereich hin. Nicht enthalten sind allerdings alle ergänzenden deutschen außenwirtschaftsrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Hinweise, ferner Hinweise auf Quoten und Beschränkungen sowie auf die zahlreichen Anhänge des Tarifs. Rechts können Sie die Datenbank aufrufen.
Elektronischer Zolltarif (EZT):
Die Zollverwaltung bietet den EZT als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes, Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), ergänzt durch nationale Daten (zum Beispiel Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer). So können Waren bis zur elfstelligen Codenummer im Bereich Einfuhr beziehungsweise bis zur achtstelligen Warentarifnummer im Bereich Ausfuhr auf verschiedene Weise eingereiht und ausgewählt werden.
Zur ausgewählten Code- oder Warentarifnummer werden alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (zum Beispiel Drittlandszollsatz, Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungspflicht, Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Warenein- beziehungsweise Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist im Bereich Einfuhr eine Verbrauchsteuernomenklatur integriert, die es Ihnen ermöglicht, den entsprechenden Verbrauchsteuersatz zu ermitteln.
Zur ausgewählten Code- oder Warentarifnummer werden alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (zum Beispiel Drittlandszollsatz, Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungspflicht, Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Warenein- beziehungsweise Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist im Bereich Einfuhr eine Verbrauchsteuernomenklatur integriert, die es Ihnen ermöglicht, den entsprechenden Verbrauchsteuersatz zu ermitteln.
3. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entspricht der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur der Europäischen Union (Kombinierte Nomenklatur) und dient der Klassifizierung der Waren in der Außenhandelsstatistik. Es enthält rund 10.000 Warentarifnummern. Die Kombinierte Nomenklatur wird aus zollrechtlichen Gründen jährlich überarbeitet.
4. Aufbau der Warentarifnummer
Für die Warentarifnummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die elfstellige Codenummer oder die achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
Einfuhr (in die EU): elfstellige Codenummer
Ausfuhr (aus der EU): achtstellige Warentarifnummer (KN)
Intrastat: achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer
Einfuhr (in die EU): elfstellige Codenummer
Ausfuhr (aus der EU): achtstellige Warentarifnummer (KN)
Intrastat: achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur)
Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer
Beispiel anhand eines gebundenen Kinderbuchs:
Codenummer | Förmliche Gliederung |
---|---|
49 | Kapitel - Harmonisiertes System |
4901 | Position - Harmonisiertes System |
4901 99 | Unterposition - Harmonisiertes System |
4901 9900 | Unterposition - Kombinierte Nomenklatur |
4901 9900 00 | Unterposition - TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten |
4901 9900 00 9 | Codenummer - Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten |
5. (Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warentarifnummer
Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warentarifnummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
- unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
- unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das IWM Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
- unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit.
Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM)
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Sie erreichen das IWM persönlich
Montag bis Freitag
von 08:00 bis 17:00 Uhr
Montag bis Freitag
von 08:00 bis 17:00 Uhr
Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Telefon: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
E-Mail: poststelle.vzta-hza-hannover@zoll.bund.de
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Telefon: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
E-Mail: poststelle.vzta-hza-hannover@zoll.bund.de
6. Basis der Warentarifnummer: das harmonisierte System
Das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warentarifnummer der EU dar. Änderungen der Warentarifnummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie zum Beispiel
- die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
- die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
- die Einkaufs- und/oder Verkaufspreiskalkulation
- die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
- die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.
Derzeit sind 155 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von über 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet.