Die Kumulierung

Um die Angaben und Folgen zu Aussagen über die Kumulierung zu treffen, bietet die Handelskammer Bremen in folgender Übersicht Informationen zu Kumulierungsanwendungen und -regeln. Die Bedeutung eines Kumulierungsvermerkes ist von wirtschaftlicher Bedeutung, denn diese kann Einfluss auf die Präferenzkalkulation haben.
In der Praxis wird zwischen folgenden Kumulierungsarten unterschieden:
Zum einen kann nach der Ursprungsbegründung der verwendeten Vormaterialien unterscheiden werden
vollständige (volle) Kumulierung eingerschränkte Kumulierung
Anwendung & Voraussetzung
Für die Be- und Verarbeitung dürfen neben Vormaterialien mit Ursprung der jeweiligen Partnerstaaten auch Vormaterialien verwendet werden, die in einem Partnerstaat be- oder verarbeitet wurden, ohne das diese einen Präferenz-ursprung erlangt haben.
Es werden demnach alle Prozessschritte aus dem Partnerstaat für die Ursprungsbeurteilung berücksichtigt, ohne das diese ursprungsbegründend sind. (Waren ohne Ursprung)
Für die weitere Be- oder Verarbeitung dürfen nur Vormaterialien mit nachgewiesenen Ursprung des jeweiligen Partnerstaates, genutzt werden. Die Vormaterialien bedürfen keiner weiteren Be- und Verarbeitung mehr.
Nachweise Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
Präferenznachweise:
EUR 1, EUR MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung
Besonderheit
Abkommen zwischen EU und:
  1. MAR (AKP) Staaten
  2. ÜLG Staaten
  3. Marokko, Algerien und Tunesien

Unabhängig von den Vormaterialien aus der vollen Kumulierung oder eingeschränkten Kumulierung kann nach der Beteiligten Anzahl unterschieden werden.
Zum einen können hierzu nach der Bilateralen Kumulierung und der Diagonalen Kumulierung unterteilt werden.

Bilaterale Kumulierung

Hier geht die Kumulierung zwischen zwei Parteien (Staaten) aus, wovon eine Partei immer die EU ist.
Bei der bilateralen Kumulierung werden bei einer Herstellung in der Europäischen Union ausschließlich Vormaterialien mit Ursprung des Partnerstaates verwendet. Geht die vorgenommene Be- und Verarbeitung über die Minimalbehandlung hinaus, gewinnt das neue Erzeugnis den präferenziellen Ursprung der Europäischen Union.
Der Vorteil besteht darin, dass die Vormaterialien nicht den Listenregeln (bzw. eine wesentlich Be- und Verarbeitung) des Partnerstaates einhalten müssen. Das Kumulierungsverfahren geht auch umgekehrt. - Jedoch ist vorab zu prüfen, ob eine Präferenzgewährung nach dem Herstellungsprozess möglich ist. (Einseitiges bzw. Bilaterales Präferenzabkommen)
Beispiel: Fisch mit Ursprung in der Europäischen Union wird nach Vietnam exportiert. Dort soll daraus ein neues Lebensmittelprodukt hergestellt werden, welches danach in die Europäische Union eingeführt werden sollen. Ein Präferenznachweis (siehe eingeschränkte Kumulierung) wird in der Europäischen Union für den Fisch ausgestellt. Dieser Präferenznachweis ermöglicht in Vietnam die Anwendung der bilateralen Kumulierung und somit den Erwerb des vietnam. Ursprungs. Somit können die neuen Lebensmittelerzeugnisse präferenzberechtigt in die Europäische Union eingeführt werden.

Diagonale Kumulierung

Bei der diagonalen Kumulierung erfolgt die Präferenzberücksichtigung aus Abkommen mit mehr als zwei Ländern. Dies ermöglicht Vormaterialien mit Ursprung in einem bestimmten (in der einschlägigen Kumulierungsbestimmung genannten) Land zu verwenden, das sich von dem Vertrags-Partnerland unterscheidet, aus dem Sie als Vormaterialien mit Ursprung in Ihrem Partnerland einführen möchten. Die diagonale Kumulierung kann nur auf Erzeugnisse angewandt werden, die Ursprungserzeugnisse des bestimmten Landes sind, d. h. anderer Länder, die Mitglieder des Abkommens sind, und die anschließend in Ihrem Partnerland weiterverarbeitet werden.
Die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens