Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht von online verfügbaren Instrumenten und Vergleichsportalen rund um das Thema Nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Hier halten wir Sie auch zum Sorgfaltpflichengesetz – dem “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten”– auf dem Laufenden.
Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren – das ist Ziel des vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Unternehmen werden in Zukunft verstärkt in die Pflicht genommen, die Menschenrechte, die Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Diese Sorgfaltspflicht soll zunehmend auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingeführt und überprüft werden.
Unternehmen tragen mit ihrem wirtschaftlichen Engagement gesellschaftliche Verantwortung sowohl in sozialer als auch in ökologischer Hinsicht. Sie orientieren sich an der Haltung des „Ehrbaren Kaufmanns“, so fasst der DIHK das gemeinsame Grundverständnis des modernen verantwortungsbewussten Unternehmers zusammen. Im regionalen Kontext wird die gesellschaftliche Verantwortung meist intuitiv und auf Grund von Regulierungen wahrgenommen. Im internationalen Kontext sind die Auswirkungen des unternehmerischen Engagements meist diffuser und weniger klar zu verordnen. Insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern treffen Unternehmen auf begrenzte staatliche Regulierung und damit auf Unsicherheiten wie die Wertschöpfung gestaltet wird.
Ihr Unternehmen möchte Verantwortung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit entlang seiner gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette übernehmen? Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung bietet Unternehmen eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Erstberatung zum Thema Sorgfaltsprozesse. Beratungstermine können angefragt werden unter HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de oder unter +49 (0) 30 590 099 430. Ergänzend bietet der Helpdesk zusammen mit Kooperationspartnern einige Online-Tools, die Unternehmen frei zur Verfügung stehen: