Präventiver Lärmschutz
Lärmminderung ist nach wie vor eine dringende Aufgabe des Arbeitsschutzes. Doch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen überbetriebliche Unterstützung. Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht „Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU“ zeigt Wege zu einer fachkundigen und branchenspezifischen Präventionsberatung auf.
Sägen, Hämmern oder Bohren – die Lärmquellen in KMU sind ebenso vielfältig wie die Art der Betriebe im gewerblichen Bereich. Doch Lärm schädigt nicht nur das Gehör, sondern stresst auch die Beschäftigten. Den besten Schutz vor Lärm bietet die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen, denn Lärm muss an der Quelle bekämpft werden. Bemühungen, den Arbeits- und Lärmschutz in die Investitionsplanung zu integrieren, beschränken sich jedoch weitgehend auf mittlere und größere Unternehmen, so der Bericht der BAuA. Hingegen findet in KMU praktisch keine Beratung in der Planung statt. Zudem sind sie meist nicht in der Lage, die stetigen Entwicklungen des Standes der Technik wie beispielsweise lärmarme Verfahren oder Arbeitsmittel mit reduzierten Lärmemissionen sowie die sich wandelnden Vorschriften zu verfolgen und zu beachten. Der Bericht entwickelt deshalb Konzepte für eine überbetriebliche Lärm- und Arbeitsschutzberatung bei Investitionsplanungen in KMU und erprobt sie anhand eines Fallbeispiels.
Investitionen in Maschinen und Gebäude sind seltene Ereignisse mit eigener Dynamik in KMU. Doch eröffnen diese Anlässe Chancen für einen vorbeugenden Lärmschutz, vorausgesetzt fachkundige Beratung steht zur Verfügung und Unternehmer erkennen den Wert und die Verpflichtung zum Arbeitsschutz. Durch eine Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung lässt sich dann eine auf das Unternehmen zugeschnittene Lösung finden. Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.