Firmenjubiläum

Ehre, wem Ehre gebührt. Sie gebührt dem, der mit seinem Unternehmen ein rundes Jubiläum feiert (25, 50, 75 Jahre usf.). Firmen, die im laufenden Kalenderjahr jubilieren, schreibt die Handelskammer zur Erstellung der Ehrenurkunde im Vorfeld des Jubiläums rechtzeitig an.
Sollten Sie mindestens drei Monate vor Ihrem runden Firmenjubiläum noch keine Benachrichtung der Handelskammer erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Unsere Ehrenurkunden werden vom Präses sowie dem Hauptgeschäftsführer unserer Handelskammer unterschrieben. Gerne überreicht Ihnen ein Mitarbeiter der Handelskammer Bremen persönlich Ihre Jubiläumsurkunde. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Auf Wunsch veröffentlichen wir Ihr Jubiläum auch kostenfrei auf unserer Website, in unseren Social Media-Kanälen und unserem Print-Magazin "Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven" in der Rubrik "Firmenjubiläen".