Ausbildung: Zeugnis-Zweitschriften und Rentenbescheinigungen

Sie haben vor einem Prüfungsausschuss der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt? Bei Verlust Ihres Prüfungszeugnisses stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von aktuell 70,00 Euro eine Zweitschrift aus (siehe Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 586 KB)).
Ein Nachweis der Ausbildungszeit für Rentenzwecke ist ebenfalls möglich. Dieser Service ist gebührenfrei, sofern das entsprechende Schreiben der BfA beziehungsweise LVA als Kopie beigelegt wird.
Nutzen Sie bitte unsere Online-Formulare für die Beantragung einer Zweitschrift oder einer Rentenbescheinigung. Wenn Sie eine Zweitschrift beantragt haben, senden wir Ihnen zunächst den Gebührenbescheid zu. Nachdem Sie diesen beglichen haben, erhalten Sie dann die Zweitschrift per Post.
Hinweis: Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven ist rechtlich verpflichtet, Niederschriften über die Prüfungsergebnisse zehn Jahre lang aufzubewahren. Zur Archivierung von Daten zu Ausbildungszeiten besteht hingegen keine rechtliche Verpflichtung.

Oftmals liegen in den Archiven Informationen über Ausbildungszeiten und über lange zurückliegenden Prüfungen auch der ehemaligen Handelskammer Bremen und der ehemaligen IHK Bremerhaven vor, sodass in vielen Fällen entsprechende Zweitschriften und Bescheinigungen erstellt werden können. Die Suche in den verschiedenen Archiven kann allerdings längere Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn die gesuchte Prüfung schon mehrere Jahrzehnte zurückliegt.