Unsere IHK setzt in einer bundesweiten Aktion mit ihrem demonstrativ gekürzten Logo ein klares Zeichen gegen Spaltung und Ausgrenzung. Lesen Sie hier mehr dazu: #KeineWirtschaftOhneWir
Nr. 5606354

Antrag auf Ratenzahlung des IHK-Beitrages

Wenn aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der IHK-Beitrag nur in Teilbeträgen gezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu beantragen. Wir bitten Sie, den Antrag ausreichend zu begründen. (Beispiele für Gründe: kurzfristiger Liquiditätsengpass, Steuernachzahlung, etc.)