Warenursprung und Präferenzen
Veranstaltungsdetails
Zollpräferenzen sind wichtige Exportförderungsmittel. Aufgrund von Abkommen der Europäischen Union (EU) mit verschiedenen Ländern, insbesondere mit den Ländern der Paneuropäischen Freihandelszone (Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Norwegen, Island) und bestimmten Mittelmeerländern (z.B. Ägypten, Algerien, Tunesien, Marokko, Israel, Jordanien), Südafrika, Chile und Mexiko können Waren mit Präferenzursprungseigenschaft zollbegünstigt aus der EU in diese Bestimmungsländer eingeführt werden.
- Einführung in das Ursprungs- und Präferenzrecht der EU
- Nichtpräferenzieller und präferenzieller Warenursprung, „Made in Germany“
- Vorstellung ausgewählter Präferenzabkommen der EU einschließlich Einbindung in die neue PAN-Euro-Med-Zone
- Systematik der Ursprungsregeln, dargestellt anhand eines Ursprungsprotokolls zu einem aktuellen Freihandelsabkommen der EU mit einem Partnerland
- vollständiges Gewinnen und Herstellen
- ausreichende, sog. ursprungsbegründende Be- und Verarbeitung (Verarbeitungsliste)
- Besonderheiten außerhalb der Verarbeitungsliste (Toleranzen, Verlagerung von Produktionsschritten in ein Partnerland mit Kumulierungsmöglichkeiten)
- Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft einer Ware
Zielgruppe:
Sachbearbeiter/innen der Versand-, Export- und Verkaufsabteilungen, die mit der Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1, Ursprungserklärungen auf der Rechnung und Lieferantenerklärungen befasst sind bzw. sich in Zukunft damit befassen werden.