Nr. 19243

Lieferantenerklärungen - Der vereinfachte Ursprungsnachweis...aber Achtung: Eine Erklärung mit Konsequenzen!

Veranstaltungsdetails

Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschriebene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr ermöglicht. Exporteure mit einer zollamtlichen Bewilligung zum „ermächtigten Ausführer“ sowie „registrierte Ausführer (sog. REX) “sind ebenso verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die für Warensendungen mit einem Wert unter 6.000 € eine Präferenzursprungserklärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben wollen.

Zudem können Exporteure durch Vorlage einer LE bei den IHKn Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden. LEs sind somit häufig notwendige Ursprungsbescheinigungen in einer Nachweiskette, die den Import im Partner-land erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit dem Lieferanten Wettbewerbsvorteile sichert.

In dieser Veranstaltung werden die Regelungen für die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft auf der Grundlage des UZK (Zollkodex der Europäischen Union) vermittelt.

 

Seminarinhalte:

  • Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten aller Lieferantenerklärungen für Waren mit und ohne Präferenzursprungseigenschaft
  • Überblick über das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft als Voraussetzung für die Erstellung von Lieferantenerklärungen
  • Formelle Voraussetzungen und Optimierungsmöglichkeiten der verschiedenen Lieferantenerklärungen (vorgeschriebene Textfassungen, Verwendung von Vordrucken, Angabe des Ursprungslandes EU, EEC, Europäische Gemeinschaft oder ggf. Zusammenfassung als Ländergruppe etc., Verwendung von Abkürzungen, Verzicht auf Unterschriften, elektronische Übermittlung, papierlose Abwicklung, Lieferantenportale, Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen, Dokumentationspflichten, Aufbewahrungspflichten, elektronische Archivierung)
  • Präferenzursprungsregeln als materiellrechtliche Voraussetzung für die Lieferantenerklärung (ausreichendes Be- oder Verarbeiten, Listenbedingungen, Präferenzkalkulation)
  • Prüfungsmöglichkeiten durch die Zollverwaltung
  • Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter/-innen sowohl aus Exportunternehmen als auch aus Zulieferunternehmen für die exportierende Wirtschaft, die mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind. Gleichermaßen sind Mitarbeiter/-innen aus Einkaufsabteilungen angesprochen, die Lieferantenerklärungen von Zulieferfirmen anfordern, prüfen und die bescheinigten Angaben in die betriebseigenen Warenwirtschaftssysteme einpflegen.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.10.2024
    09:00 - 16.15 Uhr
  • 29.10.2025
    09:00 - 16.15 Uhr

Weitere Informationen

Hinweise

Rücktrittsbedingungen:

  • Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei
  • Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminarkosten
  • Am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 % der Seminarkosten (sofern kein Ersatzteilnehmer benannt oder bei Krankheit eine Bescheinigung vorgelegt wird)

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der IHK Braunschweig.

Industrie- und Handelskammer
Braunschweig
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
+49 531 4715-0