Verbraucherpreisindex für Deutschland
Preisindizes sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und kommen in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vor. Solche von vielen Unternehmen genutzten Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln.
Unter den vom Statistischen Bundesamt berechneten Preisindizes dient vor allem der Verbraucherpreisindex für Deutschland als Bezugsgröße für Wertsicherungsklauseln. Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung der gängigsten Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke erworben werden und dient somit auch als Indikator für die Beurteilung der Inflation.
Weitere Informationen zum Verbraucherpreisindex finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Statistik.