DIHK neue Rechtsform
Der DIHK e. V. ist zum 1. Januar 2023 per Gesetz in die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) umgewandelt worden. Dabei hat sich die Rechtsform geändert: vom privatrechtlich organisierten eingetragenen Verein (e. V.) in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlichen Mitglieder sind die 79 IHKs.
Die DIHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der den IHKs zugehörenden Gewerbetreibenden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei stets die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Regionen, Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen - und zwar gegenüber Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. Die DIHK koordiniert und fördert das weltweite Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der DIHK ist im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.
Wichtiger Hinweis: Der Rechtsformwechsel hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen der IHKs. Wir warnen dringend vor etwaigen irreführenden E-Mails oder Schreiben, die Unternehmen zu einer Neu-Registrierung, Datenaktualisierung o. ä. auffordern.