Pflichten in Bezug auf Internet-Impressum

Welchen Pflichten unterliegt die Finanzanlagenvermittlung in Bezug auf ein Internet-Impressum?
Finanzanlagenvermittler unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11 a, 34 f Gewerbeordnung (GewO). Aus dieser Pflicht ergeben sich auch Anforderungen für die Ergänzung des Internetimpressums.

Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

Der § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von „Telemedien“ Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Finanzanlagenvermittler bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis ist dagegen unbeachtlich.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist diejenige Stelle, die für die Erlaubniserteilung (sowie Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis nach § 34 f GewO) zuständig ist, denn die Angabepflicht im Impressum gilt nur für erlaubnispflichtige Gewerbe.

Angabe von Registernummern und -namen im Impressum

Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Internet-Impressum ist um die Angaben zum Vermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in dieses Register erfolgt. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Vermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.

Weitere erforderliche Angaben

Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG zu beachten. Zwar fallen Finanzanlagenvermittler nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund der Rechtsprechung (z.B. LG Berlin, Beschluss vom 11. 2. 2010, Az.: 103 O 25/10; allerdings in Bezug auf Versicherungsvermittler) empfehlen wir gleichwohl, das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a.) bis c.) TMG genannten Angaben zu ergänzen. Danach sind mitzuteilen:
  • die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Finanzanlagenvermittlung

Das Impressum einer Finanzanlagenvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung müsste wie folgt aussehen:
Mustermann Finanzanlagenvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 101107 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Berlin HR B 12345
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler, Aufsichtsbehörde: xy (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer xy (mit Angabe der Adresse)
Alternativ zu „Mitglied der IHK xy“ kann auch wie folgt formuliert werden:
Zuständige Berufskammer: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 f Gewerbeordnung
- FinVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Das Impressum eines Finanzanlagenvermittlers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung müsste wie folgt aussehen:
Hans Müller
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@Mueller.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Register-Nr. 12345 (für § 34d GewO) und Register-Nr. 678 91 (für § 34 f GewO)
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: xy (mit Angabe der Adresse)
- Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung [Versicherungsmakler; alternativ: (Versiche-rungsvertreter)], Aufsichtsbehörde: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Mitglied der Industrie- und Handelskammer xy (mit Angabe der Adresse)
Alternativ zu „Mitglied der IHK xy“ kann auch wie folgt formuliert werden: Zuständige Berufskammer: IHK xy (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung;
Versicherungsmakler (alternativ: Versicherungsvertreter) nach § 34 d
Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 f Gewerbeordnung
- FinVermV
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Anmerkung:
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