Anträge & Formulare für Finanzanlagenvermittler
Für die Finanzanlagenvermittlung ist eine Erlaubnis nach § 34 f GewO und für die Honorar-Finanzanlagenberater ist eine Erlaubnis nach § 34 h GewO erforderlich. Zudem besteht für beide eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister.
- Erlaubnis- und Registrierungspflicht
- Umschreibung der Erlaubnis
- Eintragung, Änderung, Löschung von Beschäftigten
- Erweiterung der Erlaubnis
- Teilverzichtserklärung - einzelne Produktkategorien
- Antrag auf Löschung oder vorübergehende Löschung (Schubladenerlaubnis) / Rückgabe der Erlaubnis
- Versicherungsbestätigung zur Berufshaftpflichtversicherung
- Möglichkeit zur Abgabe von Negativerklärungen
- Erklärung zur endgültigen Aufgabe des Gewerbes als Finanzanlagenvermittler /Honorar-Finanzanlagenberater
- Weitere Unterlagen
Erlaubnis- und Registrierungspflicht
Bei der Beantragung einer Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO oder Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34 h GewO kommt es darauf an, ob Sie als natürliche oder juristische Person die Erlaubnis beantragen.
Für Finanzanlagenvermittlung natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmen, GbR, OHG):
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB)
- Antrag auf Registrierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 211 KB)
- Checkliste für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB)
Für Finanzanlagenvermittlung juristische Personen (z. B. GmbH, AG):
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)
- Antrag auf Registrierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 210 KB)
- Checkliste für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB)
- Beiblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Für Honorar-Finanzanlagenberatung natürliche Personen:
- Erteilung einer Erlaubnis in das Honorar-Finanzanlagenberaterregister (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 320 KB)
- Antrag auf Registrierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 290 KB)
Für Honorar-Finanzanlagenberatung juristische Personen:
- Erteilung einer Erlaubnis in das Honorar-Finanzanlagenberaterregister (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB)
- Antrag auf Registrierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 290 KB)
Umschreibung der Erlaubnis
Wenn ein Wechsel von der Vermittlung zur Beratung erfolgt ist folgender Antrag einzureichen:
Eintragung, Änderung, Löschung von Beschäftigten
Nach § 34 f GewO sind Sie verpflichtet, auch Ihre Angestellten, die direkt mit der Beratung/Vermittlung von Finanzanlagen befasst sind, in das Finanzanlagenvermittlerregister einzutragen.
Wenn sich Ihre im Register gespeicherten Daten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.
Erweiterung der Erlaubnis
Sollte sich nach Erlaubniserteilung herausstellen, dass Sie für Ihre Finanzanlagenvermittlung weitere Produktkategorie(n) benötigen, die nicht vom Umfang Ihrer Erlaubnis umfasst sind, müssten Sie eine Erweiterung der Erlaubnis gem. § 34 f GewO beantragen.
Teilverzichtserklärung - einzelne Produktkategorien
Sofern Sie nach Erlaubniserteilung auf ein Teilbereich (Produktkategorie) der Erlaubnis gem. §§ 34 f/h GewO verzichten möchten, ist dieses schriftlich mit einer Teilverzichtserklärung zu beantragen.
Antrag auf Löschung oder vorübergehende Löschung (Schubladenerlaubnis) / Rückgabe der Erlaubnis
Geben Sie die Finanzanlagenvermittlung/ -beratung auf?
Dann reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.
Dann reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.
- Antrag auf Löschung aus dem Vermittlerregister (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB)
- Antrag Rückgabe der Erlaubnis - Verzichtserklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 162 KB)
Versicherungsbestätigung zur Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist die Versicherungsbestätigung einzureichen, die das Versicherungsunternehmen dem Vermittler zur Vorlage bei der zuständigen Stelle ausstellt.
- Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für
Finanzanlagenvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) - Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Honorar-Finanzanlagenberater (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB)
- Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für
Honorar-Finanzanlagenberater bei Personenhandelsgesellschaften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB)
Möglichkeit zur Abgabe von Negativerklärungen
Wenn Sie im Berichtsjahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler/in oder Honorar-Finanzanlagenberater/in ausgeübt haben, müssen Sie anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert und schriftlich eine entsprechende Negativerklärung übermitteln. Eine Negativerklärung ist jedoch schon dann nicht mehr möglich, wenn Sie auch nur eine Finanzanlagenvermittlung oder -beratung als Finanzanlagenvermittler im Sinne von § 34 f Absatz 1 Satz 1 GewO oder eine Honorar-Finanzanlagenberatung als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne von § 34 h Absatz 1 Satz 1 GewO getätigt haben.
Erklärung zur endgültigen Aufgabe des Gewerbes als Finanzanlagenvermittler /Honorar-Finanzanlagenberater
Weitere Unterlagen
Neben dem Antrag benötigen wir im Regelverfahren folgende Unterlagen von Ihnen:
Erforderliche Anlagen: | Ausgestellt durch: |
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Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig, Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 f GewO” |
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig, Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 f GewO” Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst |
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
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Bescheinigung in Steuersachen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst |
Finanzamt
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren.
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Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes
Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst.
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www.vollstreckungsportal.de
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Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
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Versicherungsunternehmen
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Sachkundenachweis
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z. B. Versicherungsunternehmen oder IHKn
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Bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug
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Handelsregister
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Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht uns nach Beantragung im Original zu. Alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein.
Hinweis: Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Erlaubnis erteilen und Sie registrieren.
Zusätzliche wichtige Informationen:
- Sie können den Antrag auf Registrierung im Vermittlerregister auch getrennt von dem Erlaubnisantrag stellen. Eine Registrierung ist dann nicht erforderlich, sofern Sie in der Vermittlung noch nicht tätig sind.
- Auch alle in der Beratung/Vermittlung tätigen Beschäftigten müssen sachkundig sein und benötigen eine Registrierung