Anträge & Formulare für Finanzanlagenvermittler

Für die Finanzanlagenvermittlung ist eine Erlaubnis nach § 34 f GewO und für die Honorar-Finanzanlagenberater ist eine Erlaubnis nach § 34 h GewO erforderlich. Zudem besteht für beide eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister.

Erlaubnis- und Registrierungspflicht

Bei der Beantragung einer Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO oder Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34 h GewO kommt es darauf an, ob Sie als natürliche oder juristische Person die Erlaubnis beantragen.
Für Finanzanlagenvermittlung natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmen, GbR, OHG):

Für Finanzanlagenvermittlung juristische Personen (z. B. GmbH, AG):

Für Honorar-Finanzanlagenberatung natürliche Personen:

Für Honorar-Finanzanlagenberatung juristische Personen:

Umschreibung der Erlaubnis

Wenn ein Wechsel von der Vermittlung zur Beratung erfolgt ist folgender Antrag einzureichen:

Eintragung, Änderung, Löschung von Beschäftigten

Nach § 34 f GewO sind Sie verpflichtet, auch Ihre Angestellten, die direkt mit der Beratung/Vermittlung von Finanzanlagen befasst sind, in das Finanzanlagenvermittlerregister einzutragen.
Wenn sich Ihre im Register gespeicherten Daten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

Erweiterung der Erlaubnis

Sollte sich nach Erlaubniserteilung herausstellen, dass Sie für Ihre Finanzanlagenvermittlung weitere Produktkategorie(n) benötigen, die nicht vom Umfang Ihrer Erlaubnis umfasst sind, müssten Sie eine Erweiterung der Erlaubnis gem. § 34 f GewO beantragen.

Teilverzichtserklärung - einzelne Produktkategorien

Sofern Sie nach Erlaubniserteilung auf ein Teilbereich (Produktkategorie) der Erlaubnis gem. §§ 34 f/h GewO verzichten möchten, ist dieses schriftlich mit einer Teilverzichtserklärung zu beantragen.

Antrag auf Löschung oder vorübergehende Löschung (Schubladenerlaubnis) / Rückgabe der Erlaubnis

Geben Sie die Finanzanlagenvermittlung/ -beratung auf?
Dann reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.

Versicherungsbestätigung zur Berufshaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist die Versicherungsbestätigung einzureichen, die das Versicherungsunternehmen dem Vermittler zur Vorlage bei der zuständigen Stelle ausstellt.

Möglichkeit zur Abgabe von Negativerklärungen

Wenn Sie im Berichtsjahr keine erlaubnispflichtige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler/in oder Honorar-Finanzanlagenberater/in ausgeübt haben, müssen Sie anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert und schriftlich eine entsprechende Negativerklärung übermitteln. Eine Negativerklärung ist jedoch schon dann nicht mehr möglich, wenn Sie auch nur eine Finanzanlagenvermittlung oder -beratung als Finanzanlagenvermittler im Sinne von § 34 f Absatz 1 Satz 1 GewO oder eine Honorar-Finanzanlagenberatung als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne von § 34 h Absatz 1 Satz 1 GewO getätigt haben.

Erklärung zur endgültigen Aufgabe des Gewerbes als Finanzanlagenvermittler /Honorar-Finanzanlagenberater

Weitere Unterlagen

Neben dem Antrag benötigen wir im Regelverfahren folgende Unterlagen von Ihnen:
Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig,
Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 f GewO”
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde:
Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig,
Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 f GewO”
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
Bescheinigung in Steuersachen.
Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst
Finanzamt
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren.
Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes
Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst.
www.vollstreckungsportal.de
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsunternehmen
Sachkundenachweis
z. B. Versicherungsunternehmen oder IHKn
Bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug
Handelsregister

Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht uns nach Beantragung im Original zu. Alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein.
Hinweis: Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Erlaubnis erteilen und Sie registrieren.

Zusätzliche wichtige Informationen:
  • Sie können den Antrag auf Registrierung im Vermittlerregister auch getrennt von dem Erlaubnisantrag stellen. Eine Registrierung ist dann nicht erforderlich, sofern Sie in der Vermittlung noch nicht tätig sind.
  • Auch alle in der Beratung/Vermittlung tätigen Beschäftigten müssen sachkundig sein und benötigen eine Registrierung