Checkliste Versicherungsvermittler (natürliche Person)

Sie finden hier eine Zusammenfassung der Unterlagen, die neben den beiden Anträgen auf Erlaubnis und Registrierung, im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens einer natürlichen Person nach § 34 d GewO vorzulegen sind.
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine „eigene” Erlaubnis nach § 34 d GewO beantragen.

Zuverlässigkeit

Erforderliche Unterlagen
(bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
Ausstellende Behörde
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, § 30 Abs.5 BZRG
Bürgeramt, Gemeinde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, § 150 Abs. 5 GewO
Bürgeramt, Gemeinde
Die Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde bedeutet, dass die Unterlagen direkt der IHK übersandt werden. Bitte geben Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift (Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig) und den Verwendungszweck „Erlaubnis nach § 34 d GewO” an.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Erforderliche Unterlagen: Ausgestellt durch:
Bescheinigung in Steuersachen
Finanzamt
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren.
Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes
Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst.
www.vollstreckungsportal.de

Berufshaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen: Ausgestellt durch:
Bestätigung gemäß §§ 9, 10 VersVermV
Versicherungsunternehmen
Die Bestätigung wird dem Antragsteller/Versicherungsnehmer erteilt, der sie mit dem Antragsformular bei der IHK einzureichen hat.

Sachkundenachweis

Art des Sachkundenachweises
Vorzulegende Unterlagen (Kopien)
IHK- Sachkundeprüfung gem. VersVermV
Bescheinigung über die Sachkundeprüfung (geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann)
Gleichgestellte Berufsqualifikation
(§ 4 Abs. 1 VersVermV)
Abschlusszeugnis ggf. Nachweis Berufserfahrung (alternativ) durch Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise aus denen die Dauer der Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung eindeutig hervorgeht.
Versicherungsfachmann/-frau BWV
(§ 19 VersVermV) bis zum 31.12.2008
Prüfungsurkunde (BWV- Ausweis allein nicht
ausreichend)
Anerkennung
(§ 4 Abs. 2 VersVermV)
Abschlusszeugnis+ Nachweis Berufserfahrung (alternativ) durch Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise aus denen die Dauer der Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung eindeutig hervorgeht.
Bestandsschutz
(§ 1 Abs. 4 VersVermV)
Nachweis von einem Versicherungsunternehmen, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über eine ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler seit 31. August 2000 oder (alternativ) Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise aus denen die Dauer der Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung eindeutig hervorgeht.
Bitte reichen Sie alle Zeugnisse und Urkunden in Kopie ein.
Im Falle der Delegation des Sachkundenachweises auf vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen ist deren Sachkunde nachzuweisen und das IHK-Formular zur Delegation des Sachkundenachweises bei der Antragstellung einzureichen.