Bauträger/-in

Bauträger/-in § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a GewO
Selbständige Bauträger/-innen benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Maklererlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).
Bauträger ist, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden will (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3a GewO).