Baubetreuer/-in

Baubetreuer-/in § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 b GewO
Selbständige Baubetreuer/-innen benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Maklererlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).
Baubetreuer sind, wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaft­lich vorbereitet oder durchführt (§ 34c Abs. 1 Nr. 3b GewO).